Welche Rechtsformen sind die wichtigsten für den Gründer? Teil II

Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung

Neben den Rechtsformen ohne Haftungsbeschränkung gibt es auch Unternehmensformen mit beschränkter Haftung. Die grundsätzlichsten für Gründer interessanten Rechtsformen werden hier vorgestellt:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH

Die GmbH ist eine bekannte und bewährte Rechtsform für Unternehmen. Wie der Name sagt – Gesellschaft mit beschränkter Haftung – müssen die Inhaber nicht in vollem Umfang mit ihrem Privatvermögen haften. Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Jede dieser Personen ist dann Gesellschafter und besitzt einen zuvor festgelegten prozentualen Anteil des Unternehmens. Mit Zustimmung der anderen Gesellschafter können diese Anteile auch an andere Personen übertragen (verkauft) werden.

Neben den Gesellschaftern sind auch ein oder mehrere Geschäftsführer notwendig. Dies können die gleichen Personen sein, wie auch die Gesellschafter, dies ist jedoch kein Muss.

Die Gründung einer GmbH dauert vier Wochen oder länger. Für die Gründung einer GmbH ist eine Stammeinlage von 25.000 Euro erforderlich. Dieses Geld kann man zwar für den laufenden Geschäftsbetrieb nutzen, jedoch ist nicht jeder in der Lage, diesen Betrag aufzubringen. Zusätzlich fallen Gründungskosten von ungefähr 250 Euro an.

Limited Company – ltd.

Bei der britischen Limited hingegen ist das Gründungsverfahren sehr kurzfristig möglich und die mindestens erforderliche Stammeinlage beträgt 1 Pfund. Für die Limited Company besteht ebenfalls eine Haftungsbeschränkung, weswegen diese Gesellschaftsform in der Vergangenheit in Deutschland gern als Alternative zur GmbH genutzt wurde.

Ein solches Unternehmen unterliegt allerdings britischem Recht und muss einen Sitz und eine Anschrift im Vereinigten Königreich von Großbritannien haben. Zwar gibt es Anbieter, welche Sitz, Postanschrift und Postweiterleitung anbieten, aber dies verursacht zusätzliche Kosten. Darüber hinaus unterliegt die Limited in Deutschland sowohl deutschem, als auch britischem Recht, was den Verwaltungsaufwand enorm erhöht.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG (haftungsbeschränkt)

Um eine Alternative zur teuren GmbH und zur rechtlich komplizierten Limited Company zu schaffen, besteht seit dem 1. November 2008 die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen. Diese Rechtsform hat sich bereits einen Namen als Mini-GmbH bzw. 1-Euro-GmbH gemacht. Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt allein deutschem Recht, kann kurzfristig gegründet werden und benötigt nur einen Euro Stammeinlage.

Ausführlichere Hinweise und Informationen zur Unternehmergesellschaft findet Ihr hier.

Dieser Beitrag wurde unter Unternehmensformen abgelegt und mit den Tags , , , , , versehen. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>