Welche Rechtsformen sind die wichtigsten für den Gründer?
Ob als Nebenjob oder als Hauptberuf – der Weg in die Selbstständigkeit kann immer eine Lösung sein. Doch welche Rechtsform sollte man wählen, wenn man ein eigenes Gewerbe gründet? Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Rechtsformen für Gründer:
Rechtsformen ohne Haftungsbeschränkung
Einzelgewerbe
Die einfachste Form eines Gewerbes ist das Einzelgewerbe. In diesem Fall macht sich eine einzelne Person selbstständig. Das Anmelden eines Gewerbes ist einfach: Man sucht das zuständige Gewerbeamt auf und beantragt dort einen Gewerbeschein. In der Regel sollte man ca. 30 Euro für die Gewerbeanmeldung einplanen und kann den Gewerbeschein dann auch gleich mitnehmen.
Sobald man einen solchen Gewerbeschein hat, darf man selbstständig arbeiten. Man erledigt Aufträge für den Arbeitgeber. Dabei kann es sich um kleine Projekte, kleine Aufgaben oder stundenweise Mitarbeit handeln. Anschließend stellt man dem Auftraggeber dann eine Rechnung, welche dieser bezahlt.
Für das Einzelgewerbe besteht keine Haftungsbeschränkung. Das heißt: Wenn man sich mit dem Unternehmen verschuldet, so ist man verpflichtet, mit seinem Privatvermögen dafür aufzukommen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR
Wenn mehrere Personen ein gemeinsames Gewerbe betreiben wollen, so können Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz: GbR, gründen. Zwei oder mehrere Personen können an der GbR teilhaben. In einem Gesellschaftsvertrag halten die Teilhaber Zweck und Ziel der GbR fest.
Für die GbR besteht wie bei dem Einzelgewerbe keine Haftungsbeschränkung. Dies bedeutet, dass die Mitglieder der GbR gemeinsam mit ihren privaten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haften müssen.
Die Haftung mit dem Privatvermögen kann der Gründer jedoch umgehen: Indem er eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung wählt.
Den zweiten Teil mit weiteren Unternehmensformen lesen.
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Darüber muss jeder Gründer informiert sein. Sehr nützlicher Artikel.