Überschriften wie diese häufen sich auf den kleinen Zetteln, die an den schwarzen Brettern im Supermarkt aufgehängt sind und für etwas Ablenkung beim Einpacken des Gekauften sorgen. Vorbei sind die Zeiten als Hausfrauen, Schüler oder Studenten auf diesem Weg versuchten ihr kleines Einkommen zu verbessern. Was in den USA schon zur Normalität gehört, dass man sich bspw. nach der eigentlichen Arbeit noch einmal für ein paar Stunden ins Taxi setzt, erreicht nun auch Deutschland – und das mit voller Wucht.
Für viele Vollerwerbstätige stellt sich nicht die Frage, ob sie einen Zweitjob annehmen möchten oder nicht, es ist oftmals eine zwingende Notwendigkeit, um laufende Kosten decken zu können bzw. den Unterhalt der Familie abzusichern. Mindestens 2,2 Mio. Menschen gehen aus eben genannten Gründen neben einem Hauptjob noch einem Zweitjob nach (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).
Was muss ich bei einem Zweitjob (Minijob, Nebenjob) alles beachten?
Arbeitgeber Hauptjob:
Generell gilt: holen sie sich eine Einverständnis von ihrem Arbeitgeber für den Zweitjob ab. Er, der Arbeitgeber, darf einen Zweitjob nicht verbieten, jedoch darf der Hauptjob nicht unter dem Nebenjob leiden. Das hier geht also gar nicht. Deshalb bietet es sich an, an den Tagen einem Zweitjob nachzugehen, an denen man nicht im Hauptjob arbeitet, bspw. am Wochendende. Des Weiteren sollte der Konkurrenzausschluss beachtet werden.
Um eine Abmahnung oder eventuelle Kündigung durch den Arbeitgeber zu vermeiden, sollte dieser über den Wunsch nach einem Zweitjob informiert werden und eine schriftliche Einverständniserklärung sollte eingeholt werden.
Steuerliche Aspekte:
Für den Nebenjob als Minijob (Zweitjob bis 400,- EUR) ist eine zweite Lohnsteuerkarte nicht zwingend Voraussetzung. Diese Entscheidung trifft der Arbeitgeber. Dieser kann zwischen einer Pauschsteuer von 2 % oder einer Abrechnung nach Lohnsteuer wählen. Ein Minijob als Zweitjob neben dem Hauptjob ist immer sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer.
Gehen Sie mehreren Minijobs nach, werden die Verdienste aus diesen Jobs mit den Verdiensten aus dem Hauptjob zusammengerechnet und sind dann auch steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Arbeitszeitregelung:
Mehr als 48 Stunden Erwerbstätigkeit sind in Deutschland nicht erlaubt (inkl. Überstunden).
Welche Zweitjobs gibt es und wo finde ich diese?
Minijob-Angebote findet man in der Regel im Kleinanzeigenteil der jeweiligen Tageszeitung, die vor Ort verkauft wird. Hinzu kommen die kostenlosen Anzeigenblätter, die aber oftmals “zwielichtige” Angebote beinhalten. Hier sollte man etwas genauer hinschschauen und keinesfalls bei Jobangeboten anrufen, die eine Telefonnummer mit einer 0900-Vorwahl anbieten. Hinzu kommen die Kleinanzeigenportale im Internet wie Kijiji, dhd24 und my-hammer.de.
Typische Zweitjobs sind unter anderem:
- Haushaltshilfe
- Inventurhelfer
- Babysitter
- Baubereich
- Hauswart/ Hausmeister
- Gastronomie
- Jobs in der Marktforschung
- Kosmetik und Wellness
Viel Erfolg bei der Suche nach einem Zweitjob wünscht das Team von nebenjob-hilfe.de!
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