ALG II ist nicht genug? So stockt man sein Einkommen mit Nebentätigkeiten auf.

Beim Bezug von ALG II (Arbeitslosengeld 2, auch Hartz IV genannt) besteht die Möglichkeit, 100 Euro im Monat zusätzlich zu verdienen, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Man kann natürlich auch mehr verdienen, dann muss aber damit gerechnet werden, dass Rückforderungen seitens der ARGE fällig werden.

Wie kann ich Geld hinzuverdienen?

Kleine Tätigkeiten, mit denen man ein wenig Geld zusätzlich verdienen kann, sind zum Beispiel:

Was ist, wenn der Arbeitgeber keine ALG-2-Empfänger einstellen möchte?

Wenn man von einem Unternehmen eingestellt wird, egal für welche Tätigkeiten, besteht Sozialversicherungspflicht. In einigen Fällen, zum Beispiel bei Jobs als Inventurhelfer kann es vorkommen, dass man als ALG-II-Empfänger pauschal abgelehnt wird. Dies wird dann mit angeblich “zu hohem bürokratischen Aufwand” begründet. Man sollte sich davon jedoch nicht verunsichern lassen. Stattdessen kann man dem Arbeitgeber vorschlagen, dass man ihm eine Rechnung für die Arbeit austellt und sich das Geld dann bar auf die Hand auszahlen lässt. Sollte der Arbeitgeber auch nicht auf dieses Angebot eingehen, dann sollte man auch nicht “insistieren” und sich stattdessen einen sicheren Zusatzjob suchen.

Was muss ich dem Arbeitsamt melden?

Egal, ob der zusätzliche Verdienst durch eine Einstellung oder durch eine Arbeit über Rechnung zustande kommt – man ist verpflichtet, ihn beim Arbeitsamt zu melden. Den zusätzlichen Verdienst gibt man dann auf den Zusatzblättern zum ALG-2-Antrag “2.1” und “2.2” an und sendet diese an die Leistungsabteilung der örtlichen ARGE.

Dieser Beitrag wurde unter Tipps abgelegt und mit den Tags , , , , , , , versehen. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten auf ALG II ist nicht genug? So stockt man sein Einkommen mit Nebentätigkeiten auf.

  1. Pingback: Wann habe ich Anspruch auf Einstiegsgeld? – Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit – ALG II - Beitrag - Der Nebenjob-Hilfe-Blog.

  2. Pingback: Wann habe ich Anspruch auf Einstiegsgeld? – Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit – ALG II » Nebebjob-Hilfe - Blog

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

To use reCAPTCHA you must get an API key from https://www.google.com/recaptcha/admin/create