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	<title>Nebenjob-Hilfe - Blog &#187; Minijob</title>
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	<description>Infos zu Nebenjobs, Minijobs, Studentenjobs und Jobs auf 400 Euro Basis</description>
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		<title>Wie komme ich als Student zu Geld?</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 10:28:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer studiert, der kennt das folgende Problem: Man möchte gern etwas von der Welt kennenlernen, sich ein neues technisches Gerät kaufen oder das Nachtleben erforschen. Jedoch sind die finanziellen Möglichkeiten meist knapper als die dahinter stehenden Wünsche. Was nun? Es &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/studium-und-job/wie-komme-ich-als-student-zu-geld.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer studiert, der kennt das folgende Problem: Man möchte gern etwas von der Welt kennenlernen, sich ein neues technisches Gerät kaufen oder das Nachtleben erforschen. Jedoch sind die finanziellen Möglichkeiten meist knapper als die dahinter stehenden Wünsche. Was nun? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zu Geld zu kommen.<span id="more-150"></span>Die klassische Möglichkeit ist die Aufnahme eines regulären Jobs. Hier kann sich der Student an allen Tätigkeiten orientieren, die auch ungelernte Arbeitnehmer ausführen können. Denkbar wäre eine Arbeit als Verkaufshilfe, Servicekraft, Bürohilfskraft, Produktionshelfer und Ähnliches. Aufgrund der vorliegenden (Fach-)Hochschulreife werden Studenten gern eingestellt, da ihnen eine schnelle Auffassungsgabe zugetraut wird. Entsprechende Jobs sind über die üblichen Kanäle zu finden, d.h. man erfährt durch Jobbörsen im Internet, Zeitungsannoncen, private Kontakte und Firmenaushänge von Vakanzen.</p>
<p>Studenten müssen auf ihre Einkünfte aus Arbeit Steuern zahlen. Es gelten die selben Freibeträge und die selben Möglichkeiten im Rahmen einer Steuererklärung wie bei normalen Arbeitnehmern. Einen Einfluss hat der Studentenstatus jedoch auf die Sozialversicherungspflicht. Studenten sind &#8211; solange ihnen aus sozialversicherungsrechtlicher Perspektive der Status zuerkannt wird &#8211; von der Pflege-und Arbeitslosenversicherung befreit. Krankenversicherung und Rentenversicherung sind weiterhin zu bezahlen. Damit der Studentenstatus gewahrt bleibt, ist das Studium als Hauptbeschäftigung auszuüben. Als Faustregel gilt, dass eine regelmäßige Beschäftigung nicht dauerhaft mehr als 20 Wochenstunden betragen darf. Wird in der vorlesungsfreien Zeit ein Job ausgeübt, ist dieser bis zu 2 Monaten in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Genaue Beratung zu den Einzelheiten und Ausnahmen kann die gesetzliche Krankenkasse bieten. Studentenjobs werden oft am Aushang in der Hochschule ausgeschrieben.</p>
<p>Wer auf Nummer sicher gehen will, kann einen Minijob wählen. Als Minijobs werden Arbeitnehmertätigkeiten bezeichnet, die mit maximal 400 Euro monatlich vergütet werden und für den Arbeitnehmern versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung sind.<br />
Übrigens gelten für Studenten, Praktikanten und Minijobber dieselben Schutzvorschriften bezüglich Kündigungsschutz, Urlaubsrecht etc. wie bei normalen Arbeitnehmern.</p>
<p>Ganz ohne Arbeit geht es ab auch: In letzter Zeit gibt es immer mehr Anbieter, die Gold (alter Schmuck oder zahngold) aufkaufen. Der Sammelbegriff für diese <a href="http://www.briefgold.de/" target="_blank">Anbieter ist Briefgold</a> &#8211; man sendet per Post das Gold hin und bekommt entsprechend eine Überweisung auf das eigene Konto. Aber hier werden wohl die wenigsten Studenten etwas zu verkaufen haben &#8230;</p>
<p>Eine Alternative für diejenigen, die nur gelegentlich jobben wollen, ist die Tätigkeit auf freiberuflicher Basis. Für einen geringen Betrag kann man sich beim Finanzamt anmelden, bezahlt keine Versicherung und ist bis zu einem bestimmten, sich jährlich ändernden Betrag, sogar steuerfrei. Diese Anmeldung lohnt sich, wenn man Promotion-, Model-, Komparsenjobs oder Ähnliches sucht. Aber Achtung: Die Steuererklärung ist in diesem Falle Pflicht!</p>
<p>Im Allgemeinen ist jedoch festzuhalten, dass auch die Ausgabenseite zu beachten ist: Die Führung eines Haushaltsbuches, die Trennung von unnützen Gegenständen (Verkauf über Ebay, Aushang beim Lebensmittelhändler oder Flohmarkt) oder das Achten auf den Energieverbrauch haben schon manchen Wunsch erfüllen können.</p>
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		<title>Wie stelle ich einen Minijobber ein? Gesetze und Vorschriften.</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jan 2009 09:58:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Minijob, auch bekannt als 400-Euro-Job, bietet nicht nur eine gute Möglichkeit das Einkommen in Form eines Nebenjobs ein wenig aufzubessern. Auch für Unternehmer oder Privathaushalte bietet sich hier die gute Gelegenheit, eine Aushilfskraft zu beschäftigen. Diese Aushilfskraft kann für &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/wie-stelle-ich-einen-minijobber-ein-gesetze-und-vorschriften.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein <strong><em>Minijob</em></strong>, auch bekannt als <strong><em>400-Euro-Job</em></strong>, bietet nicht nur eine gute Möglichkeit das Einkommen in Form eines Nebenjobs ein wenig aufzubessern. Auch für Unternehmer oder Privathaushalte bietet sich hier die gute Gelegenheit, eine Aushilfskraft zu beschäftigen. Diese Aushilfskraft kann für einen Verdienst von bis zu 400 Euro im Monat arbeiten. Es kann &#8211; je nach Arbeitseinsatz &#8211; aber auch <span id="more-133"></span>durchaus weniger sein.</p>
<p>Doch was mache ich, wenn ich einen geeigneten Kandidaten für meine Aushilfskraftsstelle gefunden habe? Wo melde ich ihn/sie an und was für Sozialleistungen muss ich bezahlen? Und welche Sonderregelungen gibt es für <strong><em>Minijobber</em></strong> in Privathaushalten?</p>
<p><strong>Was muss ich beim Einstellen eines Minijobbers tun?</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss man auch eine geringfügig beschäftigte Aushilfskraft bei der Sozialversicherung anmelden. Die zuständige Stelle für alle Minijobs ist die Bundesknappschaft. Diese hat zu diesem Zweck eine Minijob-Zentrale eingerichtet. Die Anmeldung kann auf deren <a href="http://www.minijob-zentrale.de" target="_self">Homepage</a> erfolgen.</p>
<p>Die Beiträge zur Sozialversicherung entfallen bei Minijobs vollständig auf den Arbeitgeber. Insgesamt werden die Beiträge jedoch höchsten 30,67 Prozent der Entlohnung des Minijobbers ausmachen.</p>
<ul>
<li>Für die Rentenversicherung entfallen dabei 15 %</li>
<li>Für die Krankenversicherung entfallen 13 %</li>
<li>Für die Pauschsteuer entfallen 2 %</li>
<li>Für Umlagen entfallen 0,67 %</li>
</ul>
<p>Die Beiträge für die Krankenversicherung entfallen, wenn der Arbeitnehmer privat versichert ist. Die Pauschsteuer entfällt, wenn per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.</p>
<p>Der Arbeitgeber ist zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet, den Minijobber darauf hinzuweisen, dass eine Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge möglich ist. Wenn der Minijobber dies in Anspruch nimmt, werden 4,9 % von seinem Verdienst abgezogen und an die Rentenkasse gezahlt.</p>
<p><strong>Welche Besonderheiten gibt es für Minijobs im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen?</strong></p>
<p><strong><em>Minijobs </em></strong>im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen sind vom Staat besonders gewünscht und werden daher auch besonders gefördert. Im Allgemeinen gelten die gleichen Bedingungen, wie bei normalen <em>Minijobs</em>, jedoch sind die Beiträge für die Sozialversicherung niedriger und belaufen sich auf maximal 14,27 %.</p>
<p>Davon entfallen</p>
<ul>
<li>5 % auf die Rentenversicherung</li>
<li>5 % auf die Krankenversicherung</li>
<li>2 % auf die Pauschsteuer</li>
<li>0,67 % auf Umlagen und</li>
<li>1,6 % auf die Unfallversicherung</li>
</ul>
<p>Bei den so genannten Lohnnebenkosten werden im haushaltsnahen Dienstleistungsbereich also Zugeständnisse gemacht. So lohnt es sich eher, Haushälter/innern, Gärtner/innen oder Handwerker/innen auf Minijobbasis zu engagieren und sich somit eine ganze Menge Arbeit im Haushalt abnehmen zu lassen!</p>
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		<item>
		<title>ALG II ist nicht genug? So stockt man sein Einkommen mit Nebentätigkeiten auf.</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Apr 2008 13:12:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Beim Bezug von ALG II (Arbeitslosengeld 2, auch Hartz IV genannt) besteht die Möglichkeit, 100 Euro im Monat zusätzlich zu verdienen, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Man kann natürlich auch mehr verdienen, dann muss aber damit gerechnet werden, dass &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/tipps/alg-ii-ist-nicht-genug-so-stockt-man-sein-einkommen-mit-nebentatigkeiten-auf.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beim Bezug von ALG II (Arbeitslosengeld 2, auch Hartz IV genannt) besteht die Möglichkeit,  100 Euro im Monat zusätzlich zu verdienen, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Man kann natürlich auch mehr verdienen, dann muss aber damit gerechnet werden, dass Rückforderungen seitens der ARGE fällig werden.<span id="more-17"></span></p>
<p><strong>Wie kann ich Geld hinzuverdienen? </strong></p>
<p>Kleine Tätigkeiten, mit denen man ein wenig Geld zusätzlich verdienen kann, sind zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Zeitungsausträger</li>
<li>Inventurhelfer</li>
<li>Regalauffüller</li>
<li>Haushaltshilfe</li>
<li>Babysitter</li>
<li><a href="http://bauarbeiten-erdarbeiten.dstosch.com" target="_blank">Bau- und Gartenarbeiten</a></li>
<li>u.v.m.</li>
</ul>
<p><strong>Was ist, wenn der Arbeitgeber keine ALG-2-Empfänger einstellen möchte?</strong></p>
<p>Wenn man von einem Unternehmen eingestellt wird, egal für welche Tätigkeiten, besteht Sozialversicherungspflicht. In einigen Fällen, zum Beispiel bei <a href="/ideen-fur-nebenjobs/als-inventurhelfer-geld-hinzuverdienen.html" target="_blank">Jobs als Inventurhelfer</a> kann es vorkommen, dass man als ALG-II-Empfänger pauschal abgelehnt wird. Dies wird dann mit angeblich &#8220;zu hohem bürokratischen Aufwand&#8221; begründet. Man sollte sich davon jedoch nicht verunsichern lassen. Stattdessen kann man dem Arbeitgeber vorschlagen, dass man ihm eine <a title="ordentlcihe Rechnung" href="/tipps/wie-schreibe-ich-eine-ordentliche-rechnung.html" target="_self">Rechnung</a> für die Arbeit austellt und sich das Geld dann bar auf die Hand auszahlen lässt. Sollte der Arbeitgeber auch nicht auf dieses Angebot eingehen, dann sollte man auch nicht &#8220;insistieren&#8221; und sich stattdessen einen sicheren Zusatzjob  suchen.</p>
<p><strong>Was muss ich dem Arbeitsamt melden?</strong></p>
<p>Egal, ob der zusätzliche Verdienst durch eine Einstellung oder durch eine Arbeit über Rechnung zustande kommt &#8211; man ist verpflichtet, ihn beim Arbeitsamt zu melden. Den zusätzlichen Verdienst gibt man dann auf den Zusatzblättern zum ALG-2-Antrag &#8220;<a href="http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt21-Einkommenserklaerung.pdf" target="_blank">2.1</a>&#8221; und &#8220;<a href="http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt22-Einkommensbescheinigung.pdf" target="_blank">2.2</a>&#8221; an und sendet diese an die Leistungsabteilung der örtlichen ARGE.</p>
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		<title>Dringend! Suche Zweitjob bzw. Minijob neben Hauptjob.</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Mar 2008 13:06:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>andreas</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Überschriften wie diese häufen sich auf den kleinen Zetteln, die an den schwarzen Brettern im Supermarkt aufgehängt sind und für etwas Ablenkung beim Einpacken des Gekauften sorgen. Vorbei sind die Zeiten als Hausfrauen, Schüler oder Studenten auf diesem Weg versuchten &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/tipps/dringend-suche-zweitjob-bzw-minijob-neben-hauptjob.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Überschriften wie diese häufen sich auf den kleinen Zetteln, die an den schwarzen Brettern im Supermarkt aufgehängt sind und für etwas Ablenkung beim Einpacken des Gekauften sorgen. Vorbei sind die Zeiten als Hausfrauen, Schüler oder Studenten auf diesem Weg versuchten ihr kleines Einkommen zu verbessern. Was in den USA schon zur Normalität gehört, dass man sich bspw. nach der eigentlichen Arbeit noch einmal für ein paar Stunden ins Taxi setzt, erreicht nun auch Deutschland &#8211; und das mit voller Wucht.<span id="more-14"></span></p>
<p>Für viele Vollerwerbstätige stellt sich nicht die Frage, ob sie einen Zweitjob annehmen möchten oder nicht, es ist oftmals eine zwingende Notwendigkeit, um laufende Kosten decken zu können bzw. den Unterhalt der Familie abzusichern.  Mindestens 2,2 Mio. Menschen gehen aus eben genannten Gründen neben einem Hauptjob noch einem Zweitjob nach (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).</p>
<p><strong>Was muss ich bei einem Zweitjob (Minijob, Nebenjob) alles beachten?</strong></p>
<p><em>Arbeitgeber Hauptjob:</em><br />
Generell gilt: holen sie sich eine Einverständnis von ihrem Arbeitgeber für den Zweitjob ab. Er, der Arbeitgeber, darf einen Zweitjob nicht verbieten, jedoch darf der Hauptjob nicht unter dem Nebenjob leiden. Das <a href="http://www.welt.de/hamburg/article1732345/Polizisten_ruhen_sich_auf__Wache_fuer_Zweitjobs_aus.html">hier</a> geht also gar nicht. Deshalb bietet es sich an, an den Tagen einem Zweitjob nachzugehen, an denen man nicht im Hauptjob arbeitet, bspw. am Wochendende.  Des Weiteren sollte der Konkurrenzausschluss beachtet werden.<br />
Um eine Abmahnung oder eventuelle Kündigung durch den Arbeitgeber zu vermeiden, sollte dieser über den Wunsch nach einem Zweitjob informiert werden und eine schriftliche Einverständniserklärung sollte eingeholt werden.</p>
<p><em>Steuerliche Aspekte:</em><br />
Für den Nebenjob als Minijob (Zweitjob bis 400,- EUR) ist eine zweite Lohnsteuerkarte  nicht zwingend Voraussetzung. Diese Entscheidung trifft der Arbeitgeber. Dieser kann zwischen einer Pauschsteuer von 2 % oder einer Abrechnung nach Lohnsteuer wählen. <strong>Ein</strong> Minijob als Zweitjob neben dem Hauptjob ist immer sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer.</p>
<p>Gehen Sie mehreren Minijobs nach, werden die Verdienste aus diesen Jobs mit den Verdiensten aus dem Hauptjob zusammengerechnet und sind dann auch steuer- und sozialversicherungspflichtig.</p>
<p><em>Arbeitszeitregelung:</em><br />
Mehr als 48 Stunden  Erwerbstätigkeit sind in Deutschland nicht erlaubt (inkl. Überstunden).</p>
<p><strong>Welche Zweitjobs gibt es und wo finde ich diese?</strong></p>
<p>Minijob-Angebote findet man in der Regel im Kleinanzeigenteil der jeweiligen Tageszeitung, die vor Ort verkauft wird. Hinzu kommen die kostenlosen Anzeigenblätter, die aber oftmals &#8220;zwielichtige&#8221; Angebote beinhalten. Hier sollte man etwas genauer hinschschauen und keinesfalls bei Jobangeboten anrufen, die eine Telefonnummer mit einer 0900-Vorwahl anbieten. Hinzu kommen die Kleinanzeigenportale im Internet wie Kijiji, dhd24 und my-hammer.de.</p>
<p>Typische Zweitjobs sind unter anderem:<br />
- <a href="/steuern-und-recht/haushaltshilfe-ist-steuerlich-absetzbar.html" target="_self">Haushaltshilfe </a><br />
- <a href="/ideen-fur-nebenjobs/als-inventurhelfer-geld-hinzuverdienen.html" target="_self">Inventurhelfer </a><br />
- Babysitter<br />
- <a href="http://bauarbeiten-erdarbeiten.dstosch.com" target="_blank">Baubereich</a><br />
- Hauswart/ Hausmeister<br />
- Gastronomie<br />
- Jobs in der Marktforschung<br />
- Kosmetik und Wellness</p>
<p>Viel Erfolg bei der Suche nach einem Zweitjob wünscht das Team von <a title="Jobs und Nebnjobs für alle" href="/">nebenjob-hilfe.de</a>!</p>
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		<title>Haushaltshilfe ist steuerlich absetzbar</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Feb 2008 18:20:33 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wussten Sie schon, dass Sie eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen können? Das geht wirklich. Sie als Arbeitgeber der Haushaltshilfe müssen dabei allerdings einige Dinge beachten. Minijobs im Privathaushalt (Haushaltshilfe), die von der Steuer absetzbar sind, setzen voraus, dass es sich um &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/haushaltshilfe-ist-steuerlich-absetzbar.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wussten Sie schon, dass Sie eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen können? Das geht wirklich. Sie als Arbeitgeber der Haushaltshilfe müssen dabei allerdings einige Dinge beachten.</p>
<p>Minijobs im Privathaushalt (Haushaltshilfe), die von der Steuer absetzbar sind, setzen voraus, dass es sich um Tätigkeiten im Haushalt  handelt, die normalerweise von Familienmitgliedern erledigt werden. Deshalb spricht man in diesem Fall auch von haushaltsnahen Dienstleistungen.<br />
<span id="more-13"></span><br />
<strong>Grundsätzliches zur Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Privathaushalt</strong></p>
<p>Es besteht keine Sozialversicherungspflicht für Sie, als Privathaushalt gegenüber der Haushaltshilfe. Jedoch sind Sie verpflichtet Pauschalbeträge zu zahlen, die allerdings nur solidarischer Natur sind.</p>
<p>Die Abgaben im einzelnen:</p>
<ul>
<li>5 % zur Krankenversicherung, sofern die Haushaltshilfe gesetzlich krankenversichert ist,</li>
<li>5 Prozent zur Rentenversicherung,</li>
<li>1,6 Prozent Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung,</li>
<li>0,1 Prozent Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und</li>
<li>gegebenenfalls 2 Prozent einheitliche Pauschsteuer</li>
</ul>
<p>Diese Pauschalbeträge liegen deutlich unter denen im gewerblichen Bereich.</p>
<p><strong>Wie und Wo melde ich meine Haushaltshilfe an? </strong></p>
<p>Ganz einfach: über <a href="http://haushaltsscheck.de">www.haushaltsscheck.de</a> erhalten Sie ein Formular zur vereinfachten An- und Abmeldung des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung. Das Formular muss dann nur noch, nachdem es durch Sie ausgefüllt wurde und von Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer (z.B. der Haushaltshilfe) unterschrieben wurde, an die Deutsche Rentenversicherung geschickt werden (Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale, 45115 Essen).</p>
<p>Die Minijob-Zentrale berechnet dann für Sie die abzuführenden Beiträge, die Sie dann jeweils halbjährlich per Lastschrift an die Minijob-Zentrale zu überweisen haben. Beitragsnachweise, wie man Sie aus dem gewerblichen Bereich kennt, müssen nicht vorgelegt werden.</p>
<p><strong>Das können Sie bei einer Haushalthilfe steuerlich absetzen<br />
</strong></p>
<p>Generell gilt: bei haushaltsnahen Dienstleistungen, wie Kinderbetreuung, Gartenarbeit, Wohnungsreinigung, können Sie als Privathaushalt 10 Prozent der im Laufe eines Jahres entstandenen Kosten von Ihrer Steuerschuld absetzen. Achtung: jedoch sind absolut nur 510 EUR pro Jahr steuerlich absetzbar.</p>
<p><strong>Wo finde ich eine Haushaltshilfe?</strong></p>
<p>Schauen Sie doch einfach mal auf www.my-hammer.de oder www.Minidienste.de vorbei. Minidienste ist eine Plattform im Netz für private und haushaltsnahe Dienstleistungen. Sie können ganz bequem und kostenlos Ihr Gesuch einstellen oder gezielt nach Haushaltshilfen suchen. <strong>Ein Liste von Haushaltshilfen finden Sie auch <a title="haushalt, pflege, betreuung" href="http://www.my-hammer.de/db/Haushalt-Betreuung-Pflege/-/de/" target="_blank">hier</a>.</strong></p>
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		<item>
		<title>Was kann ich als Student zum BAföG hinzuverdienen?</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Feb 2008 17:45:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>andreas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Studium und Job]]></category>
		<category><![CDATA[BAföG]]></category>
		<category><![CDATA[Hinzuverdienstgrenze]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenjob]]></category>
		<category><![CDATA[Student]]></category>
		<category><![CDATA[Studium]]></category>

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		<description><![CDATA[Diese Frage hat sich bestimmt jeder schon einmal gestellt, der BAföG als Student bezogen hat oder immer noch darauf angewiesen ist. Hier ein paar Tipps Rund um das Thema BAföG und Studium. Das musst du beachten bevor du deinen BAföG-Antrag &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/studium-und-job/was-kann-ich-als-student-zum-bafog-hinzuverdienen.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Frage hat sich bestimmt jeder schon einmal gestellt, der BAföG als Student bezogen hat oder immer noch darauf angewiesen ist.</p>
<p>Hier ein paar Tipps Rund um das Thema BAföG und Studium.</p>
<p><strong>Das musst du beachten bevor du deinen BAföG-Antrag einreichst:</strong><span id="more-12"></span></p>
<p>Im BAföG-Antrag gibst du eine Schätzung über dein erwartetes Einkommen im Bewilligungszeitraum (BWZ) ab, dies sind in der Regel 12 Monate. Konsequenz daraus: das BAföG-Amt orientiert sich an deinen Angaben über das erwatete Einkommen im BWZ und leitet u.a. davon deinen Förderbetrag ab.  Eine neutrale Prognose empfiehlt sich, denn am Ende des BWZ kann es passieren, dass eine Überprüfung des tatsächlichen Einkommens durch das BAföG-Amt durchgeführt wird.</p>
<p><strong>Das musst du beachten, wenn dein BAföG-Antrag bewilligt wurde:</strong></p>
<p>Brutto darfst du im BAföG &#8211; Bewilligungszeitraum nicht mehr 4.206 EUR verdienen. Das enstpricht einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 350,50 EUR.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass du als Student mit BAföG mehr als 350,50 EUR pro Monat verdienen darfst (Hinzuverdienstgrenze). Wenn du jedoch mehr als 4.206 Euro im Bewilligungszeitraum verdienst, muss das dem BAföG-Amt gemeldet werden. Dein BAföG-Förderbetrag wird dann neu berechnet werden.</p>
<p>Hier musst du selber entscheiden, ob die Einbußen beim Förderbetrag durch deine Hinzuverdienstmöglichkeiten ausgeglichen werden bzw. du Netto mehr übrig hast. Wichtig: als Student darfst du nicht mehr als 20 h pro Woche arbeiten, ansonsten verlierst du deinen Versicherungsstatus als Student. Für die Vorlesungsfreie Zeit gibt es jedoch Ausnahmen.</p>
<p><strong>Hier findest du Nebenjobs als Student:</strong></p>
<p>www.my-hammer.de und www.minidienste.de<br />
Hier kannst du als Student interessante Aufträge finden  (Babysitting, Nachhilfe, Rasen mähen, Promotion, usw.).<br />
<!-- 8a8080e4181d89bf01184c25f67d0112 --></p>
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		<title>Als Inventurhelfer Geld hinzuverdienen</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jan 2008 14:13:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ideen für Nebenjobs]]></category>
		<category><![CDATA[Inventur]]></category>
		<category><![CDATA[Inventurhelfer]]></category>
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		<category><![CDATA[Nebenverdienst]]></category>
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		<category><![CDATA[Studentenjob]]></category>
		<category><![CDATA[Zuverdienst]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.minidienste.de/2008/03/07/als-inventurhelfer-geld-hinzuverdienen/</guid>
		<description><![CDATA[Egal, ob als Schüler- oder Studentenjob oder als zusätzliches Einkommen &#8211; ein Job als Inventurhelfer eignet sich hervorragend, um das Taschengeld ein wenig aufzubessern. Inventuren sind für kaufmännische Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Jedes Unternehmen muss also mindestens einmal im Jahr eine &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/ideen-fur-nebenjobs/als-inventurhelfer-geld-hinzuverdienen.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Egal, ob als <a title="studium und job: was kann ich als student zum bafög hinzuverdienen" href="/studium-und-job/was-kann-ich-als-student-zum-bafog-hinzuverdienen.html" target="_self">Schüler- oder Studentenjob</a> oder als zusätzliches Einkommen &#8211; ein Job als Inventurhelfer eignet sich hervorragend, um das Taschengeld ein wenig aufzubessern.</p>
<p>Inventuren sind für kaufmännische Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Jedes Unternehmen  muss also mindestens einmal im Jahr eine Inventur durchführen. Das bedeutet: Die Warenbestände müssen gezählt werden. Dazu werden Inventurhelfer eingesetzt &#8211; meist im Einzelhandel, d.h. bei Supermärkten, Baumärkten, Discountern etc.<span id="more-10"></span></p>
<p><strong>Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Inventurhelfer</strong></p>
<p>Ein Inventurhelfer muss zählen können. Um korrekte Zählungen durchführen zu können, sollte er ausgeschlafen und konzentriert sein. Unter diesen Voraussetzungen ist fast jeder für diese Arbeit geeignet: Schüler, Studenten, Senioren, Hausfrauen, Arbeitslose, Arbeitnehmer usw.</p>
<p><strong>Was muss ich steuerlich beachten?</strong></p>
<p>Ist die Arbeit als Inventurhelfer eine einmalige Sache, dann reicht es aus, die Einkünfte im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Der jährliche Steuerfreibetrag beläuft sich hierbei auf 7664,- Euro. Sollte man die Arbeit als Inventurhelfer regelmäßig ausführen, dann ist man verpflichtet, sich einen Gewerbeschein zuzulegen. Diesen erhält man auf dem zuständigen Ordnungsamt.</p>
<p>Wenn man bisher noch keine Steuererklärung macht (bspw. als Schüler), dann ist man in der Regel verpflichtet, eine anzufertigen. Sollte es sich jedoch um einen kleineren Betrag (z.B. ca. 100 Euro) handeln, welcher ohnehin steuerfrei ist, dann wird das Finanzamt auch darüber hinwegsehen, wenn man keine Steuererklärung anfertigt.</p>
<p><strong>Wie werde ich Inventurhelfer?</strong></p>
<p>Wenn man Glück hat, dann entdeckt man beim Einkaufen im heimischen Supermarkt zufällig ein Schild mit dem Hinweis: &#8220;Inventurhelfer gesucht&#8221;. Dann kann man sich an der Information oder an der Kasse melden und erfährt dort alles Weitere.</p>
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