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	<title>Nebenjob-Hilfe - Blog &#187; Gründungszuschuss</title>
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	<description>Infos zu Nebenjobs, Minijobs, Studentenjobs und Jobs auf 400 Euro Basis</description>
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		<title>Wann habe ich Anspruch auf Einstiegsgeld? – Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit – ALG II</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Jan 2009 09:04:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[ALG 2]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer sich als Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV selbstständig machen möchte, kann auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Fälschlicherweise wird dabei oft vom Gründungszuschuss oder Gründerzuschuss geredet, dieser ist aber den Empfängern von ALG I vorbehalten. Die Hilfestellungen, &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/wann-habe-ich-anspruch-auf-einstiegsgeld-selbststaendigkeit-aus-der-arbeitslosigkeit-alg-ii.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich <strong>als Empfänger</strong> von <strong>Arbeitslosengeld II (ALG II) </strong>bzw. <strong>Hartz IV</strong> <strong>selbstständig machen</strong> möchte, kann auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Fälschlicherweise wird dabei oft vom Gründungszuschuss oder Gründerzuschuss geredet, dieser ist aber den Empfängern von ALG I vorbehalten. Die Hilfestellungen, welche dem ALG-II-Empfänger zur Verfügung stehen, bezeichnet man als Einstiegsgeld.</p>
<p>Wir wollen klären, wann man als Begründer einer selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf<strong><em> </em></strong>Einstiegsgeld hat und was man dann eigentlich bekommt.<span id="more-125"></span></p>
<p><strong>Wer hat Anspruch auf Einstiegsgeld?</strong></p>
<p>Anspruch auf Einstiegsgeld haben Existenzgründer und Personen, welche ein geringfügig bezahltes Arbeitsverhältnis antreten. Bei einem Existenzgründer müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:</p>
<ul>
<li>Bezug von ALG II</li>
<li>Vorlage eines Unternehmenskonzeptes (Formvorlagen bekommt man beim Arbeitsamt ausgehändigt)</li>
<li>Bewertung des Unternehmenskonzeptes von einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK)</li>
</ul>
<p>Leider hat man keinen Rechtsanspruch auf den Bezug dieses Geldes. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der kommunalen ARGE. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, das Einstiegsgeld zu beantragen. Auf den meisten Arbeitsämtern findet man Mitarbeiter, welche glücklich darüber sind, wenn ein ALG-II-Empfänger den Weg aus der Arbeitslosigkeit sucht. Und bei Erfolg des Antrages erhält man zusätzliches Geld:</p>
<p><strong>Welche Leistungen sind beim Einstiegsgeld zu erwarten?</strong></p>
<p>Leider gibt es auch hier keine konkrete Regelung. Es ist eine Förderung von insgesamt bis zu 24 Monaten möglich, jedoch ist die Bezugsdauer in der Realität meist kürzer. Es ist realistisch, damit zu rechnen, in einem Zeitraum von sechs Monaten Einstiegsgeld zu beziehen.</p>
<p>Auch die Höhe der Leistung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Man bekommt jedoch weiterhin den Regelsatz des ALG II bezahlt, seinen Mietzuschuss und seine Sozialversicherungsleistungen (Krankenversicherung, Rentenvericherung). Auf diese Leistungen werden dann Einkünfte aus dem selbstständigen Einkommen <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/tipps/alg-ii-ist-nicht-genug-so-stockt-man-sein-einkommen-mit-nebentatigkeiten-auf.html" target="_self">angerechnet</a>.<br />
Zu den Leistungen kommt dann der Betrag des eigentlichen Einstiegsgeldes hinzu. Dieser kann bis zu 345 Euro betragen und ist anrechnungsfrei. Meist bekommt man aber etwas weniger. Aber auch schon 100 zusätzliche Euro im Monat können eine Hilfe bei der Gründung sein – zum Druck von Visitenkarten, zur Anschaffung von Arbeitsmaterialien und Software oder zum Leasen von Arbeitsgeräten.</p>
<p>Danach heißt es, Aufträge zu bekommen, um möglichst schnell Geld zu verdienen. <img src='http://www.nebenjob-hilfe.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Wann habe ich Anspruch auf Gründungszuschuss? – Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit – ALG I</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jan 2009 11:41:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[ALG 1]]></category>
		<category><![CDATA[ALG I]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Gründerzuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Gründungszuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Selbsständigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, um ein haupt- oder nebenberufliches Einkommen zu erzielen, kann auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Als Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) kommt hier der so genannte Gründungszuschuss, oft auch als Gründerzuschuss bezeichnet, &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/wann-habe-ich-anspruch-auf-grundungszuschuss-selbststandigkeit-aus-der-arbeitslosigkeit-alg-i.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left">Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, um ein haupt- oder nebenberufliches Einkommen zu erzielen, kann auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Als Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) kommt hier der so genannte <strong><em>Gründungszuschuss</em></strong>, oft auch als <strong><em>Gründerzuschuss</em></strong> bezeichnet, zum Tragen.<br />
Doch wann genau hat man Anspruch auf den Bezug vom <em>Gründungszuschuss</em> und was beinhaltet er?</p>
<p><strong>Wer hat Anspruch auf Gründungszuschuss?</strong></p>
<p>Wer den <em>Gründungszuschuss</em> in Anspruch nehmen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllen. Diese sind:<span id="more-122"></span></p>
<ul>
<li>Arbeitslosigkeit</li>
<li>Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I)</li>
<li>Der Antragsteller muss unter 65 Jahre alt sein</li>
<li>Der Anspruch auf ALG I muss noch mindestens 90 Tage lang gelten</li>
<li>Man darf innerhalb der vorherigen 3 Monate nicht freiwillig ein bestehendes Arbeitsverhältnis gekündigt haben</li>
<li>Ein Unternehmenskonzept muss vorhanden sein</li>
<li>Das Unternehmenskonzept muss von einer fachkundigen Stelle abgesegnet werden (z.B. IHK)</li>
<li>Es muss sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln, welche formell hauptberuflich ist</li>
<li>Die Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden in der Woche umfassen</li>
</ul>
<p style="text-align: left"><strong>Was beinhaltet der Gründungszuschuss?</strong></p>
<p>Wie lange bekommt man eigentlich <em>Gründungszuschuss</em>? Und: Was bekommt man eigentlich, wenn man Gründungszuschuss erhält?</p>
<p>Die Bezugsdauer vom Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen. Die erste dauert neun Monate an und die sich anschließende zweite Phase dauert  6 Monate an.</p>
<p>In der ersten Phase bekommt man Geld in Höhe des zuletzt bewilligten ALG I und zusätzliche 300 Euro. Diese 300 Euro könnte man für eine freiwillige Sozialversicherung nutzen. Zusätzlich darf man dann selbstständig arbeiten und damit Geld verdienen.</p>
<p>Nach Ablauf der neun Monate sollte man vorweisen können, dass man von dem aus der Selbstständigkeit verdienten Einkommen leben kann. In diesem Fall erhält man sechs Monate lang weitere 300 Euro vom Arbeitsamt.</p>
<p>Danach sollte man es geschafft haben, auf eigenen Füßen zu stehen.</p>
<p>Wenn Ihr das staatliche Angebot zum <em>Gründungszuschuss </em>nutzen wollt, dann sprecht am besten mit dem Arbeitsamtsmitarbeiter Eures Vertrauens. Viel Erfolg in der Selbsständigkeit!</p>
<p>Wer ALG II bezieht und somit keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss hat, kann stattdessen das Einstiegsgeld in Anspruch nehmen.</p>
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