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	<title>Nebenjob-Hilfe - Blog &#187; ALG II</title>
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	<description>Infos zu Nebenjobs, Minijobs, Studentenjobs und Jobs auf 400 Euro Basis</description>
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		<title>Wann habe ich Anspruch auf Einstiegsgeld? – Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit – ALG II</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Jan 2009 09:04:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer sich als Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV selbstständig machen möchte, kann auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Fälschlicherweise wird dabei oft vom Gründungszuschuss oder Gründerzuschuss geredet, dieser ist aber den Empfängern von ALG I vorbehalten. Die Hilfestellungen, &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/wann-habe-ich-anspruch-auf-einstiegsgeld-selbststaendigkeit-aus-der-arbeitslosigkeit-alg-ii.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich <strong>als Empfänger</strong> von <strong>Arbeitslosengeld II (ALG II) </strong>bzw. <strong>Hartz IV</strong> <strong>selbstständig machen</strong> möchte, kann auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Fälschlicherweise wird dabei oft vom Gründungszuschuss oder Gründerzuschuss geredet, dieser ist aber den Empfängern von ALG I vorbehalten. Die Hilfestellungen, welche dem ALG-II-Empfänger zur Verfügung stehen, bezeichnet man als Einstiegsgeld.</p>
<p>Wir wollen klären, wann man als Begründer einer selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf<strong><em> </em></strong>Einstiegsgeld hat und was man dann eigentlich bekommt.<span id="more-125"></span></p>
<p><strong>Wer hat Anspruch auf Einstiegsgeld?</strong></p>
<p>Anspruch auf Einstiegsgeld haben Existenzgründer und Personen, welche ein geringfügig bezahltes Arbeitsverhältnis antreten. Bei einem Existenzgründer müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:</p>
<ul>
<li>Bezug von ALG II</li>
<li>Vorlage eines Unternehmenskonzeptes (Formvorlagen bekommt man beim Arbeitsamt ausgehändigt)</li>
<li>Bewertung des Unternehmenskonzeptes von einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK)</li>
</ul>
<p>Leider hat man keinen Rechtsanspruch auf den Bezug dieses Geldes. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der kommunalen ARGE. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, das Einstiegsgeld zu beantragen. Auf den meisten Arbeitsämtern findet man Mitarbeiter, welche glücklich darüber sind, wenn ein ALG-II-Empfänger den Weg aus der Arbeitslosigkeit sucht. Und bei Erfolg des Antrages erhält man zusätzliches Geld:</p>
<p><strong>Welche Leistungen sind beim Einstiegsgeld zu erwarten?</strong></p>
<p>Leider gibt es auch hier keine konkrete Regelung. Es ist eine Förderung von insgesamt bis zu 24 Monaten möglich, jedoch ist die Bezugsdauer in der Realität meist kürzer. Es ist realistisch, damit zu rechnen, in einem Zeitraum von sechs Monaten Einstiegsgeld zu beziehen.</p>
<p>Auch die Höhe der Leistung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Man bekommt jedoch weiterhin den Regelsatz des ALG II bezahlt, seinen Mietzuschuss und seine Sozialversicherungsleistungen (Krankenversicherung, Rentenvericherung). Auf diese Leistungen werden dann Einkünfte aus dem selbstständigen Einkommen <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/tipps/alg-ii-ist-nicht-genug-so-stockt-man-sein-einkommen-mit-nebentatigkeiten-auf.html" target="_self">angerechnet</a>.<br />
Zu den Leistungen kommt dann der Betrag des eigentlichen Einstiegsgeldes hinzu. Dieser kann bis zu 345 Euro betragen und ist anrechnungsfrei. Meist bekommt man aber etwas weniger. Aber auch schon 100 zusätzliche Euro im Monat können eine Hilfe bei der Gründung sein – zum Druck von Visitenkarten, zur Anschaffung von Arbeitsmaterialien und Software oder zum Leasen von Arbeitsgeräten.</p>
<p>Danach heißt es, Aufträge zu bekommen, um möglichst schnell Geld zu verdienen. <img src='http://www.nebenjob-hilfe.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen?</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jan 2009 08:03:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen? Empfänger von Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV, haben bekanntlich nicht viel Geld. Nun &#8211; man bekommt zwar die Miete bezahlt und zusätzlich landen im Monat 351 Euro auf &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/was-darf-ich-zum-arbeitslosengeld-ii-alg-ii-auch-hartz-4-hinzuverdienen.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen?</strong></p>
<p>Empfänger von Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich<strong> </strong>Hartz IV, haben bekanntlich nicht viel Geld. Nun &#8211; man bekommt zwar die Miete bezahlt und zusätzlich landen im Monat 351 Euro auf dem Konto. Man könnte von diesem Betrag sicherlich auch einen Monat lang leben, ohne in größere Schwierigkeiten zu geraten, aber auf Dauer wird es eben doch eng, wenn man bedenkt, dass der Mensch<span id="more-73"></span> sich auch mal neu einkleiden oder Arztrechnungen und Reparaturen bezahlen muss, und dass man ja auch mal in den Urlaub fahren will.</p>
<p class="MsoNormal">Wenn es mit der Festanstellung nicht so richtig funktioniert, so bietet sich ein Nebenjob an. Jedoch stellt sich dabei die Frage, wie viel man eigentlich zu den ALG II – Leistungen hinzuverdienen darf.</p>
<p>Grundsätzlich darf man natürlich hinzuverdienen, wie viel man möchte, jedoch wird ab einem bestimmten Betrag wieder Geld vom Arbeitsamt abgezogen.</p>
<p><strong>Hier eine Übersicht über die Zuverdienstgrenzen:</strong></p>
<p class="MsoNormal">100 Euro darf man frei hinzuverdienen.</p>
<p class="MsoNormal">Bei 101 – 799 Euro Nebenverdienst im Monat sind 20 % des Verdienstes anrechnungsfrei.</p>
<p>Bei 800 – 1200 Euro Nebenverdienst sind 10 % des Einkommens anrechnungsfrei.</p>
<p>Ab diesen Beträgen sollte man sich jedoch ernsthaft überlegen, ob man tatsächlich weiterhin Hartz 4 beziehen möchte, oder ob es sich nicht lohnt, für dieses Geld direkt arbeiten zu gehen, bzw. sich selbstständig zu machen.</p>
<p><cite></cite><a href="www.My-Hammer.de" target="_self"><cite></cite></a></p>
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		<title>ALG II ist nicht genug? So stockt man sein Einkommen mit Nebentätigkeiten auf.</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Apr 2008 13:12:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Beim Bezug von ALG II (Arbeitslosengeld 2, auch Hartz IV genannt) besteht die Möglichkeit, 100 Euro im Monat zusätzlich zu verdienen, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Man kann natürlich auch mehr verdienen, dann muss aber damit gerechnet werden, dass &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/tipps/alg-ii-ist-nicht-genug-so-stockt-man-sein-einkommen-mit-nebentatigkeiten-auf.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beim Bezug von ALG II (Arbeitslosengeld 2, auch Hartz IV genannt) besteht die Möglichkeit,  100 Euro im Monat zusätzlich zu verdienen, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Man kann natürlich auch mehr verdienen, dann muss aber damit gerechnet werden, dass Rückforderungen seitens der ARGE fällig werden.<span id="more-17"></span></p>
<p><strong>Wie kann ich Geld hinzuverdienen? </strong></p>
<p>Kleine Tätigkeiten, mit denen man ein wenig Geld zusätzlich verdienen kann, sind zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Zeitungsausträger</li>
<li>Inventurhelfer</li>
<li>Regalauffüller</li>
<li>Haushaltshilfe</li>
<li>Babysitter</li>
<li><a href="http://bauarbeiten-erdarbeiten.dstosch.com" target="_blank">Bau- und Gartenarbeiten</a></li>
<li>u.v.m.</li>
</ul>
<p><strong>Was ist, wenn der Arbeitgeber keine ALG-2-Empfänger einstellen möchte?</strong></p>
<p>Wenn man von einem Unternehmen eingestellt wird, egal für welche Tätigkeiten, besteht Sozialversicherungspflicht. In einigen Fällen, zum Beispiel bei <a href="/ideen-fur-nebenjobs/als-inventurhelfer-geld-hinzuverdienen.html" target="_blank">Jobs als Inventurhelfer</a> kann es vorkommen, dass man als ALG-II-Empfänger pauschal abgelehnt wird. Dies wird dann mit angeblich &#8220;zu hohem bürokratischen Aufwand&#8221; begründet. Man sollte sich davon jedoch nicht verunsichern lassen. Stattdessen kann man dem Arbeitgeber vorschlagen, dass man ihm eine <a title="ordentlcihe Rechnung" href="/tipps/wie-schreibe-ich-eine-ordentliche-rechnung.html" target="_self">Rechnung</a> für die Arbeit austellt und sich das Geld dann bar auf die Hand auszahlen lässt. Sollte der Arbeitgeber auch nicht auf dieses Angebot eingehen, dann sollte man auch nicht &#8220;insistieren&#8221; und sich stattdessen einen sicheren Zusatzjob  suchen.</p>
<p><strong>Was muss ich dem Arbeitsamt melden?</strong></p>
<p>Egal, ob der zusätzliche Verdienst durch eine Einstellung oder durch eine Arbeit über Rechnung zustande kommt &#8211; man ist verpflichtet, ihn beim Arbeitsamt zu melden. Den zusätzlichen Verdienst gibt man dann auf den Zusatzblättern zum ALG-2-Antrag &#8220;<a href="http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt21-Einkommenserklaerung.pdf" target="_blank">2.1</a>&#8221; und &#8220;<a href="http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt22-Einkommensbescheinigung.pdf" target="_blank">2.2</a>&#8221; an und sendet diese an die Leistungsabteilung der örtlichen ARGE.</p>
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