Wer studiert, der kennt das folgende Problem: Man möchte gern etwas von der Welt kennenlernen, sich ein neues technisches Gerät kaufen oder das Nachtleben erforschen. Jedoch sind die finanziellen Möglichkeiten meist knapper als die dahinter stehenden Wünsche. Was nun? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zu Geld zu kommen.Die klassische Möglichkeit ist die Aufnahme eines regulären Jobs. Hier kann sich der Student an allen Tätigkeiten orientieren, die auch ungelernte Arbeitnehmer ausführen können. Denkbar wäre eine Arbeit als Verkaufshilfe, Servicekraft, Bürohilfskraft, Produktionshelfer und Ähnliches. Aufgrund der vorliegenden (Fach-)Hochschulreife werden Studenten gern eingestellt, da ihnen eine schnelle Auffassungsgabe zugetraut wird. Entsprechende Jobs sind über die üblichen Kanäle zu finden, d.h. man erfährt durch Jobbörsen im Internet, Zeitungsannoncen, private Kontakte und Firmenaushänge von Vakanzen.
Studenten müssen auf ihre Einkünfte aus Arbeit Steuern zahlen. Es gelten die selben Freibeträge und die selben Möglichkeiten im Rahmen einer Steuererklärung wie bei normalen Arbeitnehmern. Einen Einfluss hat der Studentenstatus jedoch auf die Sozialversicherungspflicht. Studenten sind – solange ihnen aus sozialversicherungsrechtlicher Perspektive der Status zuerkannt wird – von der Pflege-und Arbeitslosenversicherung befreit. Krankenversicherung und Rentenversicherung sind weiterhin zu bezahlen. Damit der Studentenstatus gewahrt bleibt, ist das Studium als Hauptbeschäftigung auszuüben. Als Faustregel gilt, dass eine regelmäßige Beschäftigung nicht dauerhaft mehr als 20 Wochenstunden betragen darf. Wird in der vorlesungsfreien Zeit ein Job ausgeübt, ist dieser bis zu 2 Monaten in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Genaue Beratung zu den Einzelheiten und Ausnahmen kann die gesetzliche Krankenkasse bieten. Studentenjobs werden oft am Aushang in der Hochschule ausgeschrieben.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann einen Minijob wählen. Als Minijobs werden Arbeitnehmertätigkeiten bezeichnet, die mit maximal 400 Euro monatlich vergütet werden und für den Arbeitnehmern versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung sind.
Ganz ohne Arbeit geht es ab auch: In letzter Zeit gibt es immer mehr Anbieter, die Gold (alter Schmuck oder zahngold) aufkaufen. Der Sammelbegriff für diese Anbieter ist Briefgold – man sendet per Post das Gold hin und bekommt entsprechend eine Überweisung auf das eigene Konto. Aber hier werden wohl die wenigsten Studenten etwas zu verkaufen haben …
Eine Alternative für diejenigen, die nur gelegentlich jobben wollen, ist die Tätigkeit auf freiberuflicher Basis. Für einen geringen Betrag kann man sich beim Finanzamt anmelden, bezahlt keine Versicherung und ist bis zu einem bestimmten, sich jährlich ändernden Betrag, sogar steuerfrei. Diese Anmeldung lohnt sich, wenn man Promotion-, Model-, Komparsenjobs oder Ähnliches sucht. Aber Achtung: Die Steuererklärung ist in diesem Falle Pflicht!
Im Allgemeinen ist jedoch festzuhalten, dass auch die Ausgabenseite zu beachten ist: Die Führung eines Haushaltsbuches, die Trennung von unnützen Gegenständen (Verkauf über Ebay, Aushang beim Lebensmittelhändler oder Flohmarkt) oder das Achten auf den Energieverbrauch haben schon manchen Wunsch erfüllen können.