Was darf ich während des Studiums hinzuverdienen?
Dem Nebenverdienst zum Studium sind natürlich keine Grenzen gesetzt. Wenn man jedoch BAföG bezieht, dann kann man ab einem bestimmten Einkommen mit Abzügen rechnen. Bevor wir auf die Bemessungsgrenzen eingehen, wollen wir jedoch schauen, welche Möglichkeiten es gibt, neben dem Studium Geld zu verdienen.
Studentische Nebenjobs
Studentische Nebenjobs findet man praktisch überall. Bereits in der Uni selbst gibt es meist zahlreiche Möglichkeiten, als Hilfskraft, Tutor oder Betreuer von universitären Einrichtungen zu arbeiten. Um an eine solche Stelle zu gelangen, empfiehlt es sich, regelmäßig die Aushänge in der Universität zu überprüfen oder in regem Kontakt mit den Fachschaften oder den Dozenten zu bleiben.
Aber auch außerhalb der Universitäten gibt es ein großes Angebot. Nebenjobs findet man in Cafés, im Callcenter, auf Messen, in Marktforschungsinstituten, im Bühnenbau, als Inventurhelfer usw.. Wie jedoch findet man einen solchen Nebenjob? Man muss dazu nicht unbedingt alle Unternehmen in der Umgebung aufsuchen und nachfragen – der einfacher e Weg führt natürlich über die studentische Jobvermittlung oder über Nebenjobbörsen im Internet, wie beispielsweise Das Schwarze Brett oder My-Hammer.
Selbstständigkeit neben dem Studium
Neben dem Studium ist es auch möglich, selbstständig zu arbeiten. Viele Anbieter von studentischen Nebenjobs verlangen sogar einen Gewerbeschein bei Studenten. Aber auch mit besonderen Fähigkeiten oder einer pfiffigen Geschäftsidee kann man das Einkommen während des Studiums aufbessern. Dazu benötigt man einen Gewerbeschein. Selbstverständlich ist es auch bereits während des Studiums möglich, allein oder gemeinsam eine Firma zu gründen. Mögliche Rechtsformen findet Ihr hier: Rechtsformen für den Gründer I.
Die Arbeit als Werksstudent
Viele Unternehmen beschäftigen auch Werksstudenten, um sich den eigenen Nachwuchs selbst zu schaffen. Die Arbeit als Werksstudent hat den Vorteil, dass man in der Regel auf dem Fachgebiet des eigenen Studiums arbeitet und dabei neben einem Einkommen eine sinnvolle Ergänzung zum Studium findet. Um eine solche Stelle zu finden, sollte man sich bei größeren Unternehmen im Umkreis der Universität erkundigen.
Was muss ich nun als BAföG-Empfänger beachten?
Die Frage, wie sich Zuverdienst mit dem Bezug von BAföG verträgt, wurde hier erklärt. Die Auswirkungen des Einkommens auf die Höhe des BAföGs kann mit dem BAföG-Rechner bequem errechnet werden.
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Hallo Stefan,
gestern habe ich deine wunderbare Seite gefunden. Und ich bin sehr dankbar dafür!
Bei mir verhält es sich so, dass ich einen Zweitwohnsitz im Studienort habe und der Hauptwohnsitz ist bei den Eltern, in einem anderem Ort.
Nun kann ich im Studienort an einem Projekt teilnehmen bei dem ich über 400 Euro im Monat verdienen würde. Bafög beziehe ich keins, da ich die Förderhöchstdauer erreicht habe und ich nur noch ein Bankdarlehn angeboten bekommen habe und ich dankend abgelehnt habe.
Das Projekt geht bis Ende des Jahres und ist dann vorbei. Weitere Einnahmen habe ich vorerst nicht in aussicht.
So, und nu: Läuft der verdienst über die Eltern und deren Steuernummer, da ich ja dort Hauptwohnsitzlich gemeldet bin? Brauche ich meine eigene Steuer-Nr.? Gibt es irgendwo Hilfe zum Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogen? Ich blicke da nicht durch.
Da ich ja über 400 Euro im Monat verdienen würde, muss ich mich jetzt selbst Kranken-versichern? Und auch sonstige Versicherungen (Sozial, Pflege, und was es da alles gibt) zahlen?
Oh je, Fragen über Fragen. Das ist alles sehr neu für mich und dabei würde ich so gern einfach etwas Geld verdienen…
Vielleicht kannst du mir ja etwas weiter helfen. Ich würde mich freuen!
Viele Grüße, Sarah
Hallo Sarah,
ich nehme an, dass ich davon ausgehen kann, dass Du volljährig bist. So lange Du nicht in einer offiziellen Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern lebst, bist nur Du selbst für Deine Einkünfte und die Versteuerung zuständig. Da Du kein BAföG bekommst, musst Du auch nicht auf die BAföG-Fördergrenzen achten.
Jetzt ist die Frage, wie dich Dein Arbeitgeber bezahlen wird: wird es ein sozialbersichertes Beschäftigungsverhältnis sein, oder wirst Du selbstständig arbeiten?
Im ersten Fall benötigst Du eine Lohnsteuerkarte. wenn Du noch keine Lohnsteuerkarte hast, dann kannst Du diese beim Bürgeramt oder Finanzamt am Hauptwohnsitz beantragen. Die Lohnsteuerkarte kannst Du dann beim Arbeitgeber abgeben und dieser führt für Dich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab.
Wenn Du selbstständig arbeitest, benötigst Du einen Gewerbeschein. Den kann man in der Regel beim Ordnungsamt erstehen (der kostet etwas Geld, über den gewerbeschein kannst du hier noch etwas nachlesen: http://www.nebenjob-hilfe.de/unternehmensformen/wie-und-wo-melde-ich-ein-gewerbe-an.html). Die Steuerangelegenheiten musst du dann allerdings selbst klären.
Am besten informierst Du Dich noch einmal bei Deinem zukünftigen Geldgeber, auf welche der beiden Arten Du das Geld ausgezahlt bekommst.
Ich hoffe, dass ich Dir rechtzeitig helfen konnte,
Beste Grüße,
Stefan
Hallo Stefan,
danke für deinen Tipps und deine Hilfe!
Die Beschäftigung wurde in einem Honorarvertrag besiegelt. Ich werde mir mal den Link durchlesen und dann weiter handeln.
Vielen, vielen Dank und viele Grüße,
Sarah
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