Ein Minijob, auch bekannt als 400-Euro-Job, bietet nicht nur eine gute Möglichkeit das Einkommen in Form eines Nebenjobs ein wenig aufzubessern. Auch für Unternehmer oder Privathaushalte bietet sich hier die gute Gelegenheit, eine Aushilfskraft zu beschäftigen. Diese Aushilfskraft kann für einen Verdienst von bis zu 400 Euro im Monat arbeiten. Es kann – je nach Arbeitseinsatz – aber auch durchaus weniger sein.
Doch was mache ich, wenn ich einen geeigneten Kandidaten für meine Aushilfskraftsstelle gefunden habe? Wo melde ich ihn/sie an und was für Sozialleistungen muss ich bezahlen? Und welche Sonderregelungen gibt es für Minijobber in Privathaushalten?
Was muss ich beim Einstellen eines Minijobbers tun?
Selbstverständlich muss man auch eine geringfügig beschäftigte Aushilfskraft bei der Sozialversicherung anmelden. Die zuständige Stelle für alle Minijobs ist die Bundesknappschaft. Diese hat zu diesem Zweck eine Minijob-Zentrale eingerichtet. Die Anmeldung kann auf deren Homepage erfolgen.
Die Beiträge zur Sozialversicherung entfallen bei Minijobs vollständig auf den Arbeitgeber. Insgesamt werden die Beiträge jedoch höchsten 30,67 Prozent der Entlohnung des Minijobbers ausmachen.
- Für die Rentenversicherung entfallen dabei 15 %
- Für die Krankenversicherung entfallen 13 %
- Für die Pauschsteuer entfallen 2 %
- Für Umlagen entfallen 0,67 %
Die Beiträge für die Krankenversicherung entfallen, wenn der Arbeitnehmer privat versichert ist. Die Pauschsteuer entfällt, wenn per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.
Der Arbeitgeber ist zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet, den Minijobber darauf hinzuweisen, dass eine Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge möglich ist. Wenn der Minijobber dies in Anspruch nimmt, werden 4,9 % von seinem Verdienst abgezogen und an die Rentenkasse gezahlt.
Welche Besonderheiten gibt es für Minijobs im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen?
Minijobs im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen sind vom Staat besonders gewünscht und werden daher auch besonders gefördert. Im Allgemeinen gelten die gleichen Bedingungen, wie bei normalen Minijobs, jedoch sind die Beiträge für die Sozialversicherung niedriger und belaufen sich auf maximal 14,27 %.
Davon entfallen
- 5 % auf die Rentenversicherung
- 5 % auf die Krankenversicherung
- 2 % auf die Pauschsteuer
- 0,67 % auf Umlagen und
- 1,6 % auf die Unfallversicherung
Bei den so genannten Lohnnebenkosten werden im haushaltsnahen Dienstleistungsbereich also Zugeständnisse gemacht. So lohnt es sich eher, Haushälter/innern, Gärtner/innen oder Handwerker/innen auf Minijobbasis zu engagieren und sich somit eine ganze Menge Arbeit im Haushalt abnehmen zu lassen!
schön wärs! Habe versucht,nen Minijobber-Haushaltsscheck als Renovierungshelfer anzumelden…jetzt heisst es Geeeeeht nich, und nu?
Soll betriebnummer beantagen bei der IHK melden…….
doch das geht, da gibt es einen haushaltsplan, den musst du ausfüllen, dann gehts.