Natürlich gibt es eine Vielzahl verschiedener Minijobs. Ob Haushälter, Hundesitter, Babysitter, Gärtner, Telefonist, Interviewer, Recherchehilfe, Inventurhelfer, Hausmeister – die Möglichkeiten scheinen unzählig.
Jedoch gibt es nicht nur unterschiedliche Tätigkeiten, sondern auch formale Unterschiede. Allgemein kann zwischen langfristigen und saisonalen Minijobs, sowie Minijobs in Privathaushalten unterschieden werden.
Minijobs (400-Euro-Jobs)
Minijob oder 400-Euro-Job ist eine häufige Bezeichnung für eine so genannte geringfügige Beschäftigung. Ein Minijob ist dadurch gekennzeichnet, dass man darin höchstens 400 Euro monatlich verdienen kann, wenn man ihn regelmäßig ausübt. Bei einem Minijob müssen zudem keine Abgaben gezahlt werden. Das bedeutet, dass der Minijobber in der Regel seinen Bruttoverdienst abzugsfrei ausbezahlt bekommen kann. Einen Minijob kann man neben dem Studium, neben dem Hauptberuf oder zur Aufbesserung des Arbeitslosengeldes ausüben.
Minijobs in Privathaushalten
Kochen, putzen, gärtnern oder betreuen – wer in Privathaushalten gegen Bezahlung Aufgaben übernimmt, welche normalerweise die Angehörigen dieses Haushaltes ausüben würden, der leistet damit eine haushaltsnahe Dienstleistung. Hierfür gelten Sonderregelungen. Für den Arbeitgeber, in diesem Fall der Privathaushalt, ist das Einstellen eines Minijobbers besonders günstig, da weniger Abgaben gezahlt werden müssen. Also sollte man sich ruhig nach Minijobs in Privathaushalten umsehen. Es lohnt sich! Und man befindet sich dann in familiärer Atmosphäre.
Kurzfristige Minijobs (Saisonbeschäftigung)
Einen weiteren Sonderfall machen kurzfristige Minijobs aus. Bei einem Minijob handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, wenn
- Maximal 2 Monate lang an fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird oder
- An weniger als fünf Tagen in der Woche und maximal 50 Tage lang gearbeitet wird.
Bei einem kurzfristigen Minijob müssen keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Es entfällt lediglich eine Pauschalsteuer, jedoch wird diese vom Arbeitgeber getragen.
Danke für die kompakte Übersicht. Übrigens sollte man immer auf einen Arbeitsvertrag bestehen, damit es keine bösen Überraschungen wie plötzlche Kündigung, Lohnstreitigkeiten usw. gibt.
Hier gibt es mehr Informationen über Minijobs.
Pingback: Zukunftschancen Internet und Onlineshopping » Internet, Trend, Zeit, Euro, Wenn, Jahren » Selbstständig machen
Hallo,
ich habe mal eine Frage..
ich habe bereits einen 400 € Job. Und einen Hauptjob und würde jetzt noch gerne einen Mini-Mini Job annehmen. Ich glaube das man das auf 125€ anmelden kann, oder? ist das erlaubt?? über eine Antwort per E-mail würde ich mich sehr freuen.
Vielen Lieben Dank.
Lisa
Ich hab einen 400€ Job, allerdings verdiene ich meistens nur 200€ pro Monat.
Ab und zu Sitte ich die Kinder von ehemaligen Nachbarn für Geld.
Da die das irgendwie steuerlich absetzen können, müsste ich jetzt wissen, wie ich soetwas angebe bzw. anmelde.
Ich hab da ja keinen Haushaltsminijob, weil es ja nur ganz unregelmäßig und ganz wenig ist.
Wie mach ich das jetzt?
Wenn jemand sich damit auskennt, würde ich mich sehr über eine Email freuen!!
Milla
P.S.: Die Seite hier ist sehr hilfreich!!
Hallo,
ich möchte gelegentlich (nie mehr als 8 Stunden die Woche an weniger als 50 Tagen im Jahr) bei einem Arbeitgeber jobben (zusätzlich zu meinem Hauptberuf).
Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich dann ja um einen “kurzfristigen Minijob”?
Diesem Arbeitgeber würde ich dann jeweils gerne eine Rechnung stellen.
Geht das beim kurzfristigen Minijob?
Wenn ja: Dann muss ich keine Sozialabgaben zahlen, oder? Sondern nur den/die Beträge bei der Steuer angeben? Wird mir da dann etwas abgezogen, bzw. gibt es eine Betragsgrenze?
Wie kann ich bei Rechnungstellung sicherstellen, dass der AG die oben genannten Pauschalsteuer (weil “kurzfristiger Minijob”) zahlt, oder ist das dann bei Rechnungstellung nicht nötig?
Muss ich sonst noch etwas beachten?
Danke für die Hilfe!