Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen?

Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen?

Empfänger von Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV, haben bekanntlich nicht viel Geld. Nun – man bekommt zwar die Miete bezahlt und zusätzlich landen im Monat 351 Euro auf dem Konto. Man könnte von diesem Betrag sicherlich auch einen Monat lang leben, ohne in größere Schwierigkeiten zu geraten, aber auf Dauer wird es eben doch eng, wenn man bedenkt, dass der Mensch sich auch mal neu einkleiden oder Arztrechnungen und Reparaturen bezahlen muss, und dass man ja auch mal in den Urlaub fahren will.

Wenn es mit der Festanstellung nicht so richtig funktioniert, so bietet sich ein Nebenjob an. Jedoch stellt sich dabei die Frage, wie viel man eigentlich zu den ALG II – Leistungen hinzuverdienen darf.

Grundsätzlich darf man natürlich hinzuverdienen, wie viel man möchte, jedoch wird ab einem bestimmten Betrag wieder Geld vom Arbeitsamt abgezogen.

Hier eine Übersicht über die Zuverdienstgrenzen:

100 Euro darf man frei hinzuverdienen.

Bei 101 – 799 Euro Nebenverdienst im Monat sind 20 % des Verdienstes anrechnungsfrei.

Bei 800 – 1200 Euro Nebenverdienst sind 10 % des Einkommens anrechnungsfrei.

Ab diesen Beträgen sollte man sich jedoch ernsthaft überlegen, ob man tatsächlich weiterhin Hartz 4 beziehen möchte, oder ob es sich nicht lohnt, für dieses Geld direkt arbeiten zu gehen, bzw. sich selbstständig zu machen.

Dieser Beitrag wurde unter Steuern und Recht abgelegt und mit den Tags , , , , , , , versehen. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>