Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen?

Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen?

Empfänger von Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV, haben bekanntlich nicht viel Geld. Nun – man bekommt zwar die Miete bezahlt und zusätzlich landen im Monat 351 Euro auf dem Konto. Man könnte von diesem Betrag sicherlich auch einen Monat lang leben, ohne in größere Schwierigkeiten zu geraten, aber auf Dauer wird es eben doch eng, wenn man bedenkt, dass der Mensch sich auch mal neu einkleiden oder Arztrechnungen und Reparaturen bezahlen muss, und dass man ja auch mal in den Urlaub fahren will.

Wenn es mit der Festanstellung nicht so richtig funktioniert, so bietet sich ein Nebenjob an. Jedoch stellt sich dabei die Frage, wie viel man eigentlich zu den ALG II – Leistungen hinzuverdienen darf.

Grundsätzlich darf man natürlich hinzuverdienen, wie viel man möchte, jedoch wird ab einem bestimmten Betrag wieder Geld vom Arbeitsamt abgezogen.

Hier eine Übersicht über die Zuverdienstgrenzen:

100 Euro darf man frei hinzuverdienen.

Bei 101 – 799 Euro Nebenverdienst im Monat sind 20 % des Verdienstes anrechnungsfrei.

Bei 800 – 1200 Euro Nebenverdienst sind 10 % des Einkommens anrechnungsfrei.

Ab diesen Beträgen sollte man sich jedoch ernsthaft überlegen, ob man tatsächlich weiterhin Hartz 4 beziehen möchte, oder ob es sich nicht lohnt, für dieses Geld direkt arbeiten zu gehen, bzw. sich selbstständig zu machen.

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Eine Antwort auf Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen?

  1. M. Müller sagt:

    Hallo,
    ich weiß nicht, ob Ihr mir einen Tipp geben könnt. Die 100 Euro, welche man ohne Abzüge hinzuverdienen darf sind zu wenig. Wie werden denn überhaupt Ausgaben berechnet, die man bei einem Hinzuverdienst hat? Fahrtkosten, Druckerpatronen, Papier, Telefonkosten? Was ist, wenn ich für den Job einen, wenn auch sehr billigen Gebrauchtwagen brauche? Wie soll ich den jemals hinzuverdienen, wenn nichts übrig bleibt? Ich war beim Steuerberater und der sieht es so, wie beim Selbstständigen. Das Arbeitsamt aber sagt, man kann die Steuergesetze und die Gesetze zur ARGE nicht miteinander vergleichen.
    Was soll ich tun? Wenn es keine Möglichkeit gibt, ZWECKGEBUNDENE Summen ohne Anrechnung über die 100 Euro zu verdienen, kann ich jede mir angebotene Arbeit aus Kostengründen vergessen. Was soll ich tun? Bitte mailen Sie mir eine Antwort.
    Gruß
    M. Müller

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