Wann habe ich Anspruch auf Einstiegsgeld? – Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit – ALG II

Wer sich als Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV selbstständig machen möchte, kann auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Fälschlicherweise wird dabei oft vom Gründungszuschuss oder Gründerzuschuss geredet, dieser ist aber den Empfängern von ALG I vorbehalten. Die Hilfestellungen, welche dem ALG-II-Empfänger zur Verfügung stehen, bezeichnet man als Einstiegsgeld.

Wir wollen klären, wann man als Begründer einer selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Einstiegsgeld hat und was man dann eigentlich bekommt.

Wer hat Anspruch auf Einstiegsgeld?

Anspruch auf Einstiegsgeld haben Existenzgründer und Personen, welche ein geringfügig bezahltes Arbeitsverhältnis antreten. Bei einem Existenzgründer müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bezug von ALG II
  • Vorlage eines Unternehmenskonzeptes (Formvorlagen bekommt man beim Arbeitsamt ausgehändigt)
  • Bewertung des Unternehmenskonzeptes von einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK)

Leider hat man keinen Rechtsanspruch auf den Bezug dieses Geldes. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der kommunalen ARGE. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, das Einstiegsgeld zu beantragen. Auf den meisten Arbeitsämtern findet man Mitarbeiter, welche glücklich darüber sind, wenn ein ALG-II-Empfänger den Weg aus der Arbeitslosigkeit sucht. Und bei Erfolg des Antrages erhält man zusätzliches Geld:

Welche Leistungen sind beim Einstiegsgeld zu erwarten?

Leider gibt es auch hier keine konkrete Regelung. Es ist eine Förderung von insgesamt bis zu 24 Monaten möglich, jedoch ist die Bezugsdauer in der Realität meist kürzer. Es ist realistisch, damit zu rechnen, in einem Zeitraum von sechs Monaten Einstiegsgeld zu beziehen.

Auch die Höhe der Leistung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Man bekommt jedoch weiterhin den Regelsatz des ALG II bezahlt, seinen Mietzuschuss und seine Sozialversicherungsleistungen (Krankenversicherung, Rentenvericherung). Auf diese Leistungen werden dann Einkünfte aus dem selbstständigen Einkommen angerechnet.
Zu den Leistungen kommt dann der Betrag des eigentlichen Einstiegsgeldes hinzu. Dieser kann bis zu 345 Euro betragen und ist anrechnungsfrei. Meist bekommt man aber etwas weniger. Aber auch schon 100 zusätzliche Euro im Monat können eine Hilfe bei der Gründung sein – zum Druck von Visitenkarten, zur Anschaffung von Arbeitsmaterialien und Software oder zum Leasen von Arbeitsgeräten.

Danach heißt es, Aufträge zu bekommen, um möglichst schnell Geld zu verdienen. :-)

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