Wussten Sie schon, dass Sie eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen können? Das geht wirklich. Sie als Arbeitgeber der Haushaltshilfe müssen dabei allerdings einige Dinge beachten.
Minijobs im Privathaushalt (Haushaltshilfe), die von der Steuer absetzbar sind, setzen voraus, dass es sich um Tätigkeiten im Haushalt handelt, die normalerweise von Familienmitgliedern erledigt werden. Deshalb spricht man in diesem Fall auch von haushaltsnahen Dienstleistungen.
Grundsätzliches zur Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Privathaushalt
Es besteht keine Sozialversicherungspflicht für Sie, als Privathaushalt gegenüber der Haushaltshilfe. Jedoch sind Sie verpflichtet Pauschalbeträge zu zahlen, die allerdings nur solidarischer Natur sind.
Die Abgaben im einzelnen:
- 5 % zur Krankenversicherung, sofern die Haushaltshilfe gesetzlich krankenversichert ist,
- 5 Prozent zur Rentenversicherung,
- 1,6 Prozent Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung,
- 0,1 Prozent Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und
- gegebenenfalls 2 Prozent einheitliche Pauschsteuer
Diese Pauschalbeträge liegen deutlich unter denen im gewerblichen Bereich.
Wie und Wo melde ich meine Haushaltshilfe an?
Ganz einfach: über www.haushaltsscheck.de erhalten Sie ein Formular zur vereinfachten An- und Abmeldung des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung. Das Formular muss dann nur noch, nachdem es durch Sie ausgefüllt wurde und von Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer (z.B. der Haushaltshilfe) unterschrieben wurde, an die Deutsche Rentenversicherung geschickt werden (Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale, 45115 Essen).
Die Minijob-Zentrale berechnet dann für Sie die abzuführenden Beiträge, die Sie dann jeweils halbjährlich per Lastschrift an die Minijob-Zentrale zu überweisen haben. Beitragsnachweise, wie man Sie aus dem gewerblichen Bereich kennt, müssen nicht vorgelegt werden.
Das können Sie bei einer Haushalthilfe steuerlich absetzen
Generell gilt: bei haushaltsnahen Dienstleistungen, wie Kinderbetreuung, Gartenarbeit, Wohnungsreinigung, können Sie als Privathaushalt 10 Prozent der im Laufe eines Jahres entstandenen Kosten von Ihrer Steuerschuld absetzen. Achtung: jedoch sind absolut nur 510 EUR pro Jahr steuerlich absetzbar.
Wo finde ich eine Haushaltshilfe?
Schauen Sie doch einfach mal auf www.my-hammer.de oder www.Minidienste.de vorbei. Minidienste ist eine Plattform im Netz für private und haushaltsnahe Dienstleistungen. Sie können ganz bequem und kostenlos Ihr Gesuch einstellen oder gezielt nach Haushaltshilfen suchen. Ein Liste von Haushaltshilfen finden Sie auch hier.