Als Inventurhelfer Geld hinzuverdienen

Egal, ob als Schüler- oder Studentenjob oder als zusätzliches Einkommen – ein Job als Inventurhelfer eignet sich hervorragend, um das Taschengeld ein wenig aufzubessern.

Inventuren sind für kaufmännische Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Jedes Unternehmen muss also mindestens einmal im Jahr eine Inventur durchführen. Das bedeutet: Die Warenbestände müssen gezählt werden. Dazu werden Inventurhelfer eingesetzt – meist im Einzelhandel, d.h. bei Supermärkten, Baumärkten, Discountern etc.

Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Inventurhelfer

Ein Inventurhelfer muss zählen können. Um korrekte Zählungen durchführen zu können, sollte er ausgeschlafen und konzentriert sein. Unter diesen Voraussetzungen ist fast jeder für diese Arbeit geeignet: Schüler, Studenten, Senioren, Hausfrauen, Arbeitslose, Arbeitnehmer usw.

Was muss ich steuerlich beachten?

Ist die Arbeit als Inventurhelfer eine einmalige Sache, dann reicht es aus, die Einkünfte im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Der jährliche Steuerfreibetrag beläuft sich hierbei auf 7664,- Euro. Sollte man die Arbeit als Inventurhelfer regelmäßig ausführen, dann ist man verpflichtet, sich einen Gewerbeschein zuzulegen. Diesen erhält man auf dem zuständigen Ordnungsamt.

Wenn man bisher noch keine Steuererklärung macht (bspw. als Schüler), dann ist man in der Regel verpflichtet, eine anzufertigen. Sollte es sich jedoch um einen kleineren Betrag (z.B. ca. 100 Euro) handeln, welcher ohnehin steuerfrei ist, dann wird das Finanzamt auch darüber hinwegsehen, wenn man keine Steuererklärung anfertigt.

Wie werde ich Inventurhelfer?

Wenn man Glück hat, dann entdeckt man beim Einkaufen im heimischen Supermarkt zufällig ein Schild mit dem Hinweis: “Inventurhelfer gesucht”. Dann kann man sich an der Information oder an der Kasse melden und erfährt dort alles Weitere.

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3 Antworten auf Als Inventurhelfer Geld hinzuverdienen

  1. Pingback: Was darf ich während des Studiums hinzuverdienen? - Beitrag - Der Nebenjob-Hilfe-Blog.

  2. Pingback: Welche Arten von Minijobs bzw. Nebenjobs gibt es? - Beitrag - Der Nebenjob-Hilfe-Blog.

  3. J. sagt:

    Ich habe mich vor kurzem als Inventurhelfer bei einem großen Elektronikmarkt beworben und wurde abgelehnt, da sie wohl nur “Schüler, Studenten, Rentner und Hausfrauen” nehmen. Ich arbeite freiberuflich und habe außerdem einen 400 € Job. Ist das legal, mich aus diesem Grund abzulehnen? Ich hätte mich sicherlich nicht beworben, wenn ich das Geld nicht bräuchte.

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