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	<title>Nebenjob-Hilfe - Blog</title>
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	<description>Infos zu Nebenjobs, Minijobs, Studentenjobs und Jobs auf 400 Euro Basis</description>
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		<title>Nebenjob im Hotelgewerbe</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Nov 2010 08:35:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenjob im Hotel]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenjobs]]></category>
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		<description><![CDATA[Um einen Nebenjob im Hotelgewerbe zu bekommen, sollte man sich zunächst umschauen in welchen Gegenden man die größten Chancen hat, einen geeigneten Job zu finden. Am besten eignen sich hierfür natürlich Urlaubs- und Kurorte wie zum Beispiel, an der Ostsee, &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/allgemein/nebenjob-im-hotelgewerbe.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um einen Nebenjob im Hotelgewerbe zu bekommen, sollte man sich zunächst umschauen<br />
in welchen Gegenden man die größten Chancen hat, einen geeigneten Job zu finden.<br />
Am besten eignen sich hierfür natürlich Urlaubs- und Kurorte wie zum Beispiel, an der Ostsee, der Nordsee, aber auch im Süden Deutschlands stehen die Chancen gut, einen gut bezahlten Nebenjob zu bekommen. Man sollte bei der Jobsuche, auf den Ort und die <span id="more-152"></span>Umgebung achten. In Städten mit viel Tourismus, ist es leichter einen guten Job zu bekommen, als in kleinerer Städten mit wenig Tourismus.<br />
Natürlich kann man Forschungen anstellen, in dem man sich das Hotel genau anschaut und<br />
so die Information erhält, wieviel Gäste dort regelmäßig untergebracht sind.</p>
<p>Eine Einkommensmöglichkeit ist ein <a href="http://www.rollingpin.de/" target="_blank">Job im Hotel</a> als Küchenhilfe.<br />
Je nach Hotel und Ort ist ein Mindesteinkommen zwischen 400 Euro und 1000 Euro möglich. Die Aufgaben einer Küchenhilfe sind beispielsweise Spüldienst, kleinere Kocharbeiten und Vorbereitungen für die Zubereitung verschiedener Gerichte.<br />
Von Vorteil für diesen Nebenjob ist, der Hang zur kreativen Arbeit mit Lebensmitteln, Ordnungssinn und die Bereitschaft zu Spätschichten. Denn die Kernarbeitszeit des Küchenbereichs liegt in der Regel in den Abendstunden.</p>
<p>Wer direkten Kundenkontakt bevorzugt, für denjenigen bietet sich eine Anstellung als Empfangskraft an.<br />
Hier gibt es teilweise bessere Verdienstmöglichkeiten. Der Mindestlohn liegt zwischen 400 Euro und 1600 Euro. Hier liegen die Aufgaben darin, Kunden bei der Ankunft im Hotel zu betreuen, den Telefondienst zu übernehmen und Reservierungen zu planen.</p>
<p>Ein weiterer Nebenjob mit Kundenkontakt, ist der des Kellners.<br />
Im Restaurantbereich eines Hotels, ist Höflichkeit, Geschick und körperliche Fitness<br />
wichtig.<br />
Als Kellner liegt die Spanne des Gehalts zwischen 400 Euro und 1100 Euro.</p>
<p>Als Zimmermädchen oder Roomboy gelingt ein Einstieg in das Hotelgewerbe,<br />
wenn man einen ausgeprägten Ordnungssinn hat. Wichtig ist auch, dass man Aufgaben schnell und korrekt umsetzen kann, denn bei der Raumpflege in Hotels kommt es auf Schnelligkeit, aber gleichzeitig auch auf Genauigkeit an.<br />
Der Mindestlohn liegt in diesem Bereich zwischen 400 und 1000 Euro.</p>
<p>Damit der Einstieg in die möglichen Jobs gelingt, werden häufig Praktikas angeboten,<br />
um herauszufinden ob der Bewerber die Anforderungen erfüllt und die Chemie zwischen<br />
Arbeitnehmer und Arbeitgeber stimmt.</p>
<p>Natürlich hängen die genannten Verdienste von verschiedenen Faktoren ab:<br />
Hierbei kommt es vor allem auf die Vorkenntnisse des Jobsuchenenden an, aber selbstverständlich auch auf das Hotel, welches man sich als potenziellen<br />
Arbeitgeber aussucht.</p>
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		<title>Wie komme ich als Student zu Geld?</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 10:28:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Studium und Job]]></category>
		<category><![CDATA[Geld verdienen]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer studiert, der kennt das folgende Problem: Man möchte gern etwas von der Welt kennenlernen, sich ein neues technisches Gerät kaufen oder das Nachtleben erforschen. Jedoch sind die finanziellen Möglichkeiten meist knapper als die dahinter stehenden Wünsche. Was nun? Es &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/studium-und-job/wie-komme-ich-als-student-zu-geld.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer studiert, der kennt das folgende Problem: Man möchte gern etwas von der Welt kennenlernen, sich ein neues technisches Gerät kaufen oder das Nachtleben erforschen. Jedoch sind die finanziellen Möglichkeiten meist knapper als die dahinter stehenden Wünsche. Was nun? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zu Geld zu kommen.<span id="more-150"></span>Die klassische Möglichkeit ist die Aufnahme eines regulären Jobs. Hier kann sich der Student an allen Tätigkeiten orientieren, die auch ungelernte Arbeitnehmer ausführen können. Denkbar wäre eine Arbeit als Verkaufshilfe, Servicekraft, Bürohilfskraft, Produktionshelfer und Ähnliches. Aufgrund der vorliegenden (Fach-)Hochschulreife werden Studenten gern eingestellt, da ihnen eine schnelle Auffassungsgabe zugetraut wird. Entsprechende Jobs sind über die üblichen Kanäle zu finden, d.h. man erfährt durch Jobbörsen im Internet, Zeitungsannoncen, private Kontakte und Firmenaushänge von Vakanzen.</p>
<p>Studenten müssen auf ihre Einkünfte aus Arbeit Steuern zahlen. Es gelten die selben Freibeträge und die selben Möglichkeiten im Rahmen einer Steuererklärung wie bei normalen Arbeitnehmern. Einen Einfluss hat der Studentenstatus jedoch auf die Sozialversicherungspflicht. Studenten sind &#8211; solange ihnen aus sozialversicherungsrechtlicher Perspektive der Status zuerkannt wird &#8211; von der Pflege-und Arbeitslosenversicherung befreit. Krankenversicherung und Rentenversicherung sind weiterhin zu bezahlen. Damit der Studentenstatus gewahrt bleibt, ist das Studium als Hauptbeschäftigung auszuüben. Als Faustregel gilt, dass eine regelmäßige Beschäftigung nicht dauerhaft mehr als 20 Wochenstunden betragen darf. Wird in der vorlesungsfreien Zeit ein Job ausgeübt, ist dieser bis zu 2 Monaten in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Genaue Beratung zu den Einzelheiten und Ausnahmen kann die gesetzliche Krankenkasse bieten. Studentenjobs werden oft am Aushang in der Hochschule ausgeschrieben.</p>
<p>Wer auf Nummer sicher gehen will, kann einen Minijob wählen. Als Minijobs werden Arbeitnehmertätigkeiten bezeichnet, die mit maximal 400 Euro monatlich vergütet werden und für den Arbeitnehmern versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung sind.<br />
Übrigens gelten für Studenten, Praktikanten und Minijobber dieselben Schutzvorschriften bezüglich Kündigungsschutz, Urlaubsrecht etc. wie bei normalen Arbeitnehmern.</p>
<p>Ganz ohne Arbeit geht es ab auch: In letzter Zeit gibt es immer mehr Anbieter, die Gold (alter Schmuck oder zahngold) aufkaufen. Der Sammelbegriff für diese <a href="http://www.briefgold.de/" target="_blank">Anbieter ist Briefgold</a> &#8211; man sendet per Post das Gold hin und bekommt entsprechend eine Überweisung auf das eigene Konto. Aber hier werden wohl die wenigsten Studenten etwas zu verkaufen haben &#8230;</p>
<p>Eine Alternative für diejenigen, die nur gelegentlich jobben wollen, ist die Tätigkeit auf freiberuflicher Basis. Für einen geringen Betrag kann man sich beim Finanzamt anmelden, bezahlt keine Versicherung und ist bis zu einem bestimmten, sich jährlich ändernden Betrag, sogar steuerfrei. Diese Anmeldung lohnt sich, wenn man Promotion-, Model-, Komparsenjobs oder Ähnliches sucht. Aber Achtung: Die Steuererklärung ist in diesem Falle Pflicht!</p>
<p>Im Allgemeinen ist jedoch festzuhalten, dass auch die Ausgabenseite zu beachten ist: Die Führung eines Haushaltsbuches, die Trennung von unnützen Gegenständen (Verkauf über Ebay, Aushang beim Lebensmittelhändler oder Flohmarkt) oder das Achten auf den Energieverbrauch haben schon manchen Wunsch erfüllen können.</p>
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		<title>Vermögensberatung auch für Studenten</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Sep 2010 08:37:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Vermögensberatung bringen viele Verbraucher oftmals mit sehr vermögenden Privatpersonen in Verbindung, die sich bezüglich ihres zu investierenden Kapitals beraten lassen. In der Praxis ist es jedoch so, dass neben diesen vermögenden Privatkunden auch Unternehmen sowie nicht ganz so vermögenden &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/allgemein/vermoegensberatung-auch-fuer-studenten.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Vermögensberatung bringen viele Verbraucher oftmals mit sehr vermögenden Privatpersonen in Verbindung, die sich bezüglich ihres zu investierenden Kapitals beraten lassen. In der Praxis ist es jedoch so, dass neben diesen vermögenden Privatkunden auch Unternehmen sowie nicht ganz so vermögenden Verbraucher eine Vermögensberatung nutzen. Auch für Studenten, Verbraucher die einen Nebenjob ausüben und für „kleinere“<span id="more-155"></span> Selbständige kann die Vermögensberatung sinnvoll sein. Denn eine Vermögensberatung beinhaltet keineswegs nur die Beratung, welche Geldanlagen man ab einem Investitionskapital von 100.000 Euro oder mehr nutzen kann, sondern heute beinhaltet die Vermögensberatung auch das Thema Vorsorge und Absicherung, was für jeden Verbraucher wichtig ist. Die Vermögensberatung umfasst also verschiedene Punkte, wobei der Schwerpunkt natürlich nach wie vor in der Beratung besteht, in welche Finanzprodukte welcher Kunde sein Kapital investieren kann.</p>
<p>Ein wichtiger Punkt bei jeder Vermögensberatung ist, dass die Anlagevorschläge speziell zum jeweiligen Kunden passen. Da auch kleinere Selbständige oder Studenten teilweise ein, wenn auch meistens geringes, Vermögen zu verwalten haben, kann die Vermögensberatung auch für diese Personen einige Produkte anbieten. Zudem kommt noch der Aspekt der Absicherung und Vorsorge für das Alter hinzu, der ebenfalls ein Teil der Vermögensberatung ist. Hierzu zählen zum Beispiel mögliche Sparverträge für die Altersvorsorge, zum Beispiel unter Einschluss der Riester Zulagen, aber auch verschiedene Versicherungen, die der Risikovorsorge dienen. Wer keine kostenpflichtige Vermögensberatung nutzen möchte, wie sie von einigen Banken oder privaten Finanzdienstleistern und Vermögensberatern, bspw. DVAG, angeboten wird, der kann sich auch bei vielen Banken kostenlos im Hinblick auf Geldanlage und Vorsorge beraten lassen.</p>
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		<title>Wie stelle ich einen Minijobber ein? Gesetze und Vorschriften.</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jan 2009 09:58:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[400-Euro-Job]]></category>
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		<category><![CDATA[haushaltsnahe Dienstleistungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Minijob, auch bekannt als 400-Euro-Job, bietet nicht nur eine gute Möglichkeit das Einkommen in Form eines Nebenjobs ein wenig aufzubessern. Auch für Unternehmer oder Privathaushalte bietet sich hier die gute Gelegenheit, eine Aushilfskraft zu beschäftigen. Diese Aushilfskraft kann für &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/wie-stelle-ich-einen-minijobber-ein-gesetze-und-vorschriften.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein <strong><em>Minijob</em></strong>, auch bekannt als <strong><em>400-Euro-Job</em></strong>, bietet nicht nur eine gute Möglichkeit das Einkommen in Form eines Nebenjobs ein wenig aufzubessern. Auch für Unternehmer oder Privathaushalte bietet sich hier die gute Gelegenheit, eine Aushilfskraft zu beschäftigen. Diese Aushilfskraft kann für einen Verdienst von bis zu 400 Euro im Monat arbeiten. Es kann &#8211; je nach Arbeitseinsatz &#8211; aber auch <span id="more-133"></span>durchaus weniger sein.</p>
<p>Doch was mache ich, wenn ich einen geeigneten Kandidaten für meine Aushilfskraftsstelle gefunden habe? Wo melde ich ihn/sie an und was für Sozialleistungen muss ich bezahlen? Und welche Sonderregelungen gibt es für <strong><em>Minijobber</em></strong> in Privathaushalten?</p>
<p><strong>Was muss ich beim Einstellen eines Minijobbers tun?</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss man auch eine geringfügig beschäftigte Aushilfskraft bei der Sozialversicherung anmelden. Die zuständige Stelle für alle Minijobs ist die Bundesknappschaft. Diese hat zu diesem Zweck eine Minijob-Zentrale eingerichtet. Die Anmeldung kann auf deren <a href="http://www.minijob-zentrale.de" target="_self">Homepage</a> erfolgen.</p>
<p>Die Beiträge zur Sozialversicherung entfallen bei Minijobs vollständig auf den Arbeitgeber. Insgesamt werden die Beiträge jedoch höchsten 30,67 Prozent der Entlohnung des Minijobbers ausmachen.</p>
<ul>
<li>Für die Rentenversicherung entfallen dabei 15 %</li>
<li>Für die Krankenversicherung entfallen 13 %</li>
<li>Für die Pauschsteuer entfallen 2 %</li>
<li>Für Umlagen entfallen 0,67 %</li>
</ul>
<p>Die Beiträge für die Krankenversicherung entfallen, wenn der Arbeitnehmer privat versichert ist. Die Pauschsteuer entfällt, wenn per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.</p>
<p>Der Arbeitgeber ist zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet, den Minijobber darauf hinzuweisen, dass eine Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge möglich ist. Wenn der Minijobber dies in Anspruch nimmt, werden 4,9 % von seinem Verdienst abgezogen und an die Rentenkasse gezahlt.</p>
<p><strong>Welche Besonderheiten gibt es für Minijobs im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen?</strong></p>
<p><strong><em>Minijobs </em></strong>im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen sind vom Staat besonders gewünscht und werden daher auch besonders gefördert. Im Allgemeinen gelten die gleichen Bedingungen, wie bei normalen <em>Minijobs</em>, jedoch sind die Beiträge für die Sozialversicherung niedriger und belaufen sich auf maximal 14,27 %.</p>
<p>Davon entfallen</p>
<ul>
<li>5 % auf die Rentenversicherung</li>
<li>5 % auf die Krankenversicherung</li>
<li>2 % auf die Pauschsteuer</li>
<li>0,67 % auf Umlagen und</li>
<li>1,6 % auf die Unfallversicherung</li>
</ul>
<p>Bei den so genannten Lohnnebenkosten werden im haushaltsnahen Dienstleistungsbereich also Zugeständnisse gemacht. So lohnt es sich eher, Haushälter/innern, Gärtner/innen oder Handwerker/innen auf Minijobbasis zu engagieren und sich somit eine ganze Menge Arbeit im Haushalt abnehmen zu lassen!</p>
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		<title>Welche Arten von Minijobs bzw. Nebenjobs gibt es?</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Jan 2009 14:39:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern und Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Saisonbeschäftigung]]></category>
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		<description><![CDATA[Natürlich gibt es eine Vielzahl verschiedener Minijobs. Ob Haushälter, Hundesitter, Babysitter, Gärtner, Telefonist, Interviewer, Recherchehilfe, Inventurhelfer, Hausmeister – die Möglichkeiten scheinen unzählig. Jedoch gibt es nicht nur unterschiedliche Tätigkeiten, sondern auch formale Unterschiede. Allgemein kann zwischen langfristigen und saisonalen Minijobs, &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/welche-arten-von-minijobs-bzw-nebenjobs-gibt-es.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Natürlich gibt es eine Vielzahl verschiedener <strong><em>Minijobs</em></strong>. Ob Haushälter, <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/ideen-fur-nebenjobs/hundesitter-gesucht-immer-popularer.html">Hundesitter</a>, Babysitter, Gärtner, Telefonist, Interviewer, Recherchehilfe, <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/ideen-fur-nebenjobs/als-inventurhelfer-geld-hinzuverdienen.html">Inventurhelfer</a>, Hausmeister – die Möglichkeiten scheinen unzählig.</p>
<p>Jedoch gibt es nicht nur unterschiedliche Tätigkeiten, sondern auch formale Unterschiede. Allgemein kann zwischen langfristigen und saisonalen Minijobs, sowie Minijobs in Privathaushalten unterschieden werden.</p>
<p><strong>Minijobs (400-Euro-Jobs)</strong></p>
<p><em>Minijob</em> oder <em>400-Euro-Job</em> ist eine häufige Bezeichnung für eine so genannte geringfügige Beschäftigung. Ein Minijob ist dadurch gekennzeichnet, dass <span id="more-145"></span>man darin höchstens 400 Euro monatlich verdienen kann, wenn man ihn regelmäßig ausübt. Bei einem Minijob müssen zudem keine Abgaben gezahlt werden. Das bedeutet, dass der Minijobber in der Regel seinen Bruttoverdienst abzugsfrei ausbezahlt bekommen kann. Einen Minijob kann man neben dem Studium, neben dem Hauptberuf oder zur Aufbesserung des Arbeitslosengeldes ausüben.</p>
<p><strong>Minijobs in Privathaushalten</strong></p>
<p>Kochen, putzen, gärtnern oder betreuen – wer in Privathaushalten gegen Bezahlung Aufgaben übernimmt, welche normalerweise die Angehörigen dieses Haushaltes ausüben würden, der leistet damit eine haushaltsnahe Dienstleistung. Hierfür gelten Sonderregelungen. Für den Arbeitgeber, in diesem Fall der Privathaushalt, ist das Einstellen eines Minijobbers besonders günstig, da weniger Abgaben gezahlt werden müssen. Also sollte man sich ruhig nach Minijobs in Privathaushalten umsehen. Es lohnt sich! Und man befindet sich dann in familiärer Atmosphäre.</p>
<p><strong>Kurzfristige Minijobs (Saisonbeschäftigung)</strong></p>
<p>Einen weiteren Sonderfall machen <em>kurzfristige Minijobs</em> aus. Bei einem Minijob handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, wenn</p>
<ul>
<li>Maximal 2 Monate lang an fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird oder</li>
<li>An weniger als fünf Tagen in der Woche und maximal 50 Tage lang gearbeitet wird.</li>
</ul>
<p>Bei einem kurzfristigen Minijob müssen keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Es entfällt lediglich eine Pauschalsteuer, jedoch wird diese vom Arbeitgeber getragen.</p>
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		<title>Wann habe ich Anspruch auf Einstiegsgeld? – Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit – ALG II</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Jan 2009 09:04:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
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		<category><![CDATA[ALG II]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer sich als Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV selbstständig machen möchte, kann auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Fälschlicherweise wird dabei oft vom Gründungszuschuss oder Gründerzuschuss geredet, dieser ist aber den Empfängern von ALG I vorbehalten. Die Hilfestellungen, &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/wann-habe-ich-anspruch-auf-einstiegsgeld-selbststaendigkeit-aus-der-arbeitslosigkeit-alg-ii.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich <strong>als Empfänger</strong> von <strong>Arbeitslosengeld II (ALG II) </strong>bzw. <strong>Hartz IV</strong> <strong>selbstständig machen</strong> möchte, kann auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Fälschlicherweise wird dabei oft vom Gründungszuschuss oder Gründerzuschuss geredet, dieser ist aber den Empfängern von ALG I vorbehalten. Die Hilfestellungen, welche dem ALG-II-Empfänger zur Verfügung stehen, bezeichnet man als Einstiegsgeld.</p>
<p>Wir wollen klären, wann man als Begründer einer selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf<strong><em> </em></strong>Einstiegsgeld hat und was man dann eigentlich bekommt.<span id="more-125"></span></p>
<p><strong>Wer hat Anspruch auf Einstiegsgeld?</strong></p>
<p>Anspruch auf Einstiegsgeld haben Existenzgründer und Personen, welche ein geringfügig bezahltes Arbeitsverhältnis antreten. Bei einem Existenzgründer müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:</p>
<ul>
<li>Bezug von ALG II</li>
<li>Vorlage eines Unternehmenskonzeptes (Formvorlagen bekommt man beim Arbeitsamt ausgehändigt)</li>
<li>Bewertung des Unternehmenskonzeptes von einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK)</li>
</ul>
<p>Leider hat man keinen Rechtsanspruch auf den Bezug dieses Geldes. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der kommunalen ARGE. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, das Einstiegsgeld zu beantragen. Auf den meisten Arbeitsämtern findet man Mitarbeiter, welche glücklich darüber sind, wenn ein ALG-II-Empfänger den Weg aus der Arbeitslosigkeit sucht. Und bei Erfolg des Antrages erhält man zusätzliches Geld:</p>
<p><strong>Welche Leistungen sind beim Einstiegsgeld zu erwarten?</strong></p>
<p>Leider gibt es auch hier keine konkrete Regelung. Es ist eine Förderung von insgesamt bis zu 24 Monaten möglich, jedoch ist die Bezugsdauer in der Realität meist kürzer. Es ist realistisch, damit zu rechnen, in einem Zeitraum von sechs Monaten Einstiegsgeld zu beziehen.</p>
<p>Auch die Höhe der Leistung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Man bekommt jedoch weiterhin den Regelsatz des ALG II bezahlt, seinen Mietzuschuss und seine Sozialversicherungsleistungen (Krankenversicherung, Rentenvericherung). Auf diese Leistungen werden dann Einkünfte aus dem selbstständigen Einkommen <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/tipps/alg-ii-ist-nicht-genug-so-stockt-man-sein-einkommen-mit-nebentatigkeiten-auf.html" target="_self">angerechnet</a>.<br />
Zu den Leistungen kommt dann der Betrag des eigentlichen Einstiegsgeldes hinzu. Dieser kann bis zu 345 Euro betragen und ist anrechnungsfrei. Meist bekommt man aber etwas weniger. Aber auch schon 100 zusätzliche Euro im Monat können eine Hilfe bei der Gründung sein – zum Druck von Visitenkarten, zur Anschaffung von Arbeitsmaterialien und Software oder zum Leasen von Arbeitsgeräten.</p>
<p>Danach heißt es, Aufträge zu bekommen, um möglichst schnell Geld zu verdienen. <img src='http://www.nebenjob-hilfe.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen?</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jan 2009 08:03:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Nebenjob]]></category>

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		<description><![CDATA[Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen? Empfänger von Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV, haben bekanntlich nicht viel Geld. Nun &#8211; man bekommt zwar die Miete bezahlt und zusätzlich landen im Monat 351 Euro auf &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/was-darf-ich-zum-arbeitslosengeld-ii-alg-ii-auch-hartz-4-hinzuverdienen.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen?</strong></p>
<p>Empfänger von Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich<strong> </strong>Hartz IV, haben bekanntlich nicht viel Geld. Nun &#8211; man bekommt zwar die Miete bezahlt und zusätzlich landen im Monat 351 Euro auf dem Konto. Man könnte von diesem Betrag sicherlich auch einen Monat lang leben, ohne in größere Schwierigkeiten zu geraten, aber auf Dauer wird es eben doch eng, wenn man bedenkt, dass der Mensch<span id="more-73"></span> sich auch mal neu einkleiden oder Arztrechnungen und Reparaturen bezahlen muss, und dass man ja auch mal in den Urlaub fahren will.</p>
<p class="MsoNormal">Wenn es mit der Festanstellung nicht so richtig funktioniert, so bietet sich ein Nebenjob an. Jedoch stellt sich dabei die Frage, wie viel man eigentlich zu den ALG II – Leistungen hinzuverdienen darf.</p>
<p>Grundsätzlich darf man natürlich hinzuverdienen, wie viel man möchte, jedoch wird ab einem bestimmten Betrag wieder Geld vom Arbeitsamt abgezogen.</p>
<p><strong>Hier eine Übersicht über die Zuverdienstgrenzen:</strong></p>
<p class="MsoNormal">100 Euro darf man frei hinzuverdienen.</p>
<p class="MsoNormal">Bei 101 – 799 Euro Nebenverdienst im Monat sind 20 % des Verdienstes anrechnungsfrei.</p>
<p>Bei 800 – 1200 Euro Nebenverdienst sind 10 % des Einkommens anrechnungsfrei.</p>
<p>Ab diesen Beträgen sollte man sich jedoch ernsthaft überlegen, ob man tatsächlich weiterhin Hartz 4 beziehen möchte, oder ob es sich nicht lohnt, für dieses Geld direkt arbeiten zu gehen, bzw. sich selbstständig zu machen.</p>
<p><cite></cite><a href="www.My-Hammer.de" target="_self"><cite></cite></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wie und wo melde ich ein Gewerbe an?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Jan 2009 08:45:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unternehmensformen]]></category>
		<category><![CDATA[Geerbeschein]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbe]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbe anmelden]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbeanmeldung]]></category>
		<category><![CDATA[Gründung]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenberufliche Selbstständigleit]]></category>

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		<description><![CDATA[Egal, ob man als Student etwas hinzuverdienen möchte, oder ob man sein Einkommen neben der Arbeit etwas aufbessern möchte: Wer selbstständig arbeitet, ist verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Dabei ist es unerheblich, ob man die selbstständige Tätigkeit neben- oder hauptberuflich ausübt. &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/unternehmensformen/wie-und-wo-melde-ich-ein-gewerbe-an.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Egal, ob man als <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/tipps/was-darf-ich-wahrend-des-studiums-hinzuverdienen.html" target="_self">Student etwas hinzuverdienen</a> möchte, oder ob man sein Einkommen neben der Arbeit etwas aufbessern möchte: Wer selbstständig arbeitet, ist verpflichtet, ein<em><strong> Gewerbe</strong></em> anzumelden. Dabei ist es unerheblich, ob man die selbstständige Tätigkeit neben- oder hauptberuflich ausübt. Man benötigt<span id="more-96"></span> einen Gewerbeschein.</p>
<p><strong>Wer muss ein Gewerbe anmelden?</strong></p>
<p>Zur Gewerbeanmeldung ist jeder verpflichtet, der selbstständig arbeitet und sich seine Arbeit per<a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/tipps/wie-schreibe-ich-eine-ordentliche-rechnung.html" target="_self"> Rechnung</a> vergüten lässt. Dies ist nicht nur bei Gründung notwendig, sondern auch, wenn man das Gewerbe einer anderen Person übernimmt oder wenn man eine neue Geschäftsstelle zu seinem bestehenden Gewerbe eröffnet.</p>
<p>Ausgenommen von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung sind jedoch Freiberufler (Anwälte, Ärzte, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Künstler, Schriftsteller, <a href="http://www.steuerberaten.de/" target="_blank">Steuerberater</a>, etc.) und Personen, deren Tätigkeit in der Rohstoffproduktion liegt (Land- und Forstwirtschaft, Fischfang, Bergbau).</p>
<p><strong>Wie melde ich ein Gewerbe an?</strong></p>
<p>Um ein Gewerbe<em><strong> </strong></em>anzumelden, sollte man das kommunale Ordnungsamt aufsuchen. Dort kann man das <strong><em>Gewerbe</em></strong> ohne weiteres anmelden.</p>
<p>Bei der Gewerbeanmeldung sind die folgenden Dinge mitzubringen:</p>
<ul>
<li>Bezeichnung des Gewerbes</li>
<li>Klarheit über die<a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/tipps/welche-rechtsformen-sind-die-wichtigsten-fur-den-grunder-teil-i.html" target="_self"> Rechtsform</a></li>
<li>(Geschäftliche) Adresse des Anmelders und Gewerbetreibenden</li>
<li>Personalausweis</li>
<li>Anmeldegebühr</li>
<li>Etwas Zeit</li>
</ul>
<p>Die Anmeldegebühr beträgt ungefähr 30 Euro, dies kann aber von Ort zu Ort variieren, daher wäre es sinnvoll ca. 50 Euro dabei zu haben.</p>
<p>Nach der Bezahlung erhält man direkt einen Gewerbeschein und kann sofort beginnen, selbstständig zu arbeiten und Geld zu verdienen.</p>
<p>Die Gewerbeanmeldung wird anschließend automatisch an das Finanzamt und die IHK bzw. Handwerkskammer übermittelt.</p>
<div id="crp_related"><h3>Weitere Artikel zum Thema:</h3><ul><li><a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/unternehmensformen/welche-rechtsformen-sind-die-wichtigsten-fur-den-grunder-teil-i.html" rel="bookmark" class="crp_title">Welche Rechtsformen sind die wichtigsten für den Gründer? Teil I</a></li><li><a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/studium-und-job/was-darf-ich-wahrend-des-studiums-hinzuverdienen.html" rel="bookmark" class="crp_title">Was darf ich während des Studiums hinzuverdienen?</a></li><li><a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/unternehmensformen/welche-rechtsformen-sind-die-wichtigsten-fur-den-grunder-teil-ii.html" rel="bookmark" class="crp_title">Welche Rechtsformen sind die wichtigsten für den Gründer? Teil II</a></li><li><a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/tipps/alg-ii-ist-nicht-genug-so-stockt-man-sein-einkommen-mit-nebentatigkeiten-auf.html" rel="bookmark" class="crp_title">ALG II ist nicht genug? So stockt man sein Einkommen mit Nebentätigkeiten auf.</a></li><li><a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/ideen-fur-nebenjobs/als-inventurhelfer-geld-hinzuverdienen.html" rel="bookmark" class="crp_title">Als Inventurhelfer Geld hinzuverdienen</a></li></ul></div>]]></content:encoded>
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		<title>Welche Rechtsformen sind die wichtigsten für den Gründer? Teil II</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Jan 2009 07:57:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unternehmensformen]]></category>
		<category><![CDATA[1-Euro-GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Limited]]></category>
		<category><![CDATA[ltd.]]></category>
		<category><![CDATA[Mini GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[UG (haftungsbeschränkt)]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmergesellschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung Neben den Rechtsformen ohne Haftungsbeschränkung gibt es auch Unternehmensformen mit beschränkter Haftung. Die grundsätzlichsten für Gründer interessanten Rechtsformen werden hier vorgestellt: Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH Die GmbH ist eine bekannte und bewährte Rechtsform für Unternehmen. &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/unternehmensformen/welche-rechtsformen-sind-die-wichtigsten-fur-den-grunder-teil-ii.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung</strong></p>
<p class="MsoNormal">Neben den <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/tipps/welche-rechtsformen-sind-die-wichtigsten-fur-den-grunder-teil-i.html" target="_self">Rechtsformen ohne Haftungsbeschränkung</a> gibt es auch <a href="http://www.gehaltsvergleich.com/karriere/existenzgruendung.html" target="_blank">Unternehmensformen</a> mit beschränkter Haftung. Die grundsätzlichsten für Gründer interessanten Rechtsformen werden hier vorgestellt:</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><strong>Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH</strong></p>
<p class="MsoNormal">Die <strong>GmbH </strong>ist eine bekannte und bewährte Rechtsform für Unternehmen. Wie der Name sagt – Gesellschaft mit beschränkter Haftung – müssen die Inhaber nicht in vollem Umfang mit ihrem Privatvermögen haften. Eine GmbH kann von einer oder mehreren <span id="more-69"></span>Personen gegründet werden. Jede dieser Personen ist dann Gesellschafter und besitzt einen zuvor festgelegten prozentualen Anteil des Unternehmens. Mit Zustimmung der anderen Gesellschafter können diese Anteile auch an andere Personen übertragen (verkauft) werden.</p>
<p class="MsoNormal">Neben den Gesellschaftern sind auch ein oder mehrere Geschäftsführer notwendig. Dies können die gleichen Personen sein, wie auch die Gesellschafter, dies ist jedoch kein Muss.</p>
<p class="MsoNormal">Die Gründung einer GmbH dauert vier Wochen oder länger. Für die Gründung einer GmbH ist eine Stammeinlage von 25.000 Euro erforderlich. Dieses Geld kann man zwar für den laufenden Geschäftsbetrieb nutzen, jedoch ist nicht jeder in der Lage, diesen Betrag aufzubringen. Zusätzlich fallen Gründungskosten von ungefähr 250 Euro an.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><strong>Limited Company – ltd.</strong></p>
<p class="MsoNormal">Bei der <strong>britischen Limited</strong> hingegen ist das Gründungsverfahren sehr kurzfristig möglich und die mindestens erforderliche Stammeinlage beträgt 1 Pfund. Für die Limited Company besteht ebenfalls eine Haftungsbeschränkung, weswegen diese Gesellschaftsform in der Vergangenheit in Deutschland gern als Alternative zur GmbH genutzt wurde.</p>
<p class="MsoNormal">Ein solches Unternehmen unterliegt allerdings britischem Recht und muss einen Sitz und eine Anschrift im Vereinigten Königreich von Großbritannien haben. Zwar gibt es Anbieter, welche Sitz, Postanschrift und Postweiterleitung anbieten, aber dies verursacht zusätzliche Kosten. Darüber hinaus unterliegt die Limited in Deutschland sowohl deutschem, als auch britischem Recht, was den Verwaltungsaufwand enorm erhöht.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><strong>Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG (haftungsbeschränkt)</strong></p>
<div style="padding: 0cm 0cm 1pt; border: medium medium 1pt none none solid -moz-use-text-color -moz-use-text-color windowtext;">
<p class="MsoNormal" style="border: medium none; padding: 0cm;">Um eine Alternative zur teuren GmbH und zur rechtlich komplizierten Limited Company zu schaffen, besteht seit dem 1. November 2008 die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen. Diese Rechtsform hat sich bereits einen Namen als<strong> Mini-GmbH bzw. 1-Euro-GmbH</strong> gemacht. Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt allein deutschem Recht, kann kurzfristig gegründet werden und benötigt nur einen Euro Stammeinlage.</p>
<p class="MsoNormal" style="border: medium none; padding: 0cm;">Ausführlichere Hinweise und Informationen zur <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/tipps/was-hat-es-mit-der-neuen-mini-gmbh-auf-sich.html">Unternehmergesellschaft findet Ihr hier</a>.</p>
</div>
<div id="crp_related"><h3>Weitere Artikel zum Thema:</h3><ul><li><a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/unternehmensformen/was-hat-es-mit-der-neuen-mini-gmbh-auf-sich.html" rel="bookmark" class="crp_title">Was hat es mit der neuen Mini-GmbH auf sich?</a></li><li><a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/unternehmensformen/welche-rechtsformen-sind-die-wichtigsten-fur-den-grunder-teil-i.html" rel="bookmark" class="crp_title">Welche Rechtsformen sind die wichtigsten für den Gründer? Teil I</a></li><li><a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/was-darf-ich-zum-arbeitslosengeld-ii-alg-ii-auch-hartz-4-hinzuverdienen.html" rel="bookmark" class="crp_title">Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen?</a></li><li><a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/tipps/wie-schreibe-ich-eine-ordentliche-rechnung.html" rel="bookmark" class="crp_title">Wie schreibe ich eine ordentliche Rechnung?</a></li><li><a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/studium-und-job/was-darf-ich-wahrend-des-studiums-hinzuverdienen.html" rel="bookmark" class="crp_title">Was darf ich während des Studiums hinzuverdienen?</a></li></ul></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Was hat es mit der neuen Mini-GmbH auf sich?</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Jan 2009 19:56:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unternehmensformen]]></category>
		<category><![CDATA[1-Euro-GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsform]]></category>
		<category><![CDATA[Mini GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsform]]></category>
		<category><![CDATA[UG (haftungsbeschränkt)]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmergesellschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Mini-GmbH Seit dem 1. November 2008 ist es möglich eine sogenannte Mini-GmbH bzw. 1-Euro-GmbH zu gründen. Sie ist vom Gesetzgeber als Alternative zur bewährten deutschen GmbH und zur englischen Limited vorgesehen. Doch was genau muss man sich unter einer &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/unternehmensformen/was-hat-es-mit-der-neuen-mini-gmbh-auf-sich.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><strong>Die Mini-GmbH</strong></p>
<p class="MsoNormal">Seit dem 1. November 2008 ist es möglich eine sogenannte <strong>Mini-GmbH bzw. 1-Euro-GmbH</strong> zu gründen. Sie ist vom Gesetzgeber als Alternative zur bewährten deutschen GmbH und zur <strong>englischen Limited</strong> vorgesehen. Doch was genau muss man sich unter einer Mini-GmbH vorstellen?</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><strong>Die Unternehmergesellschaft &#8211; Namensgebung</strong></p>
<p class="MsoNormal">Die offizielle Bezeichnung für die Mini-GmbH lautet Unternehmergesellschaft<strong> </strong>(haftungsbeschränkt), kurz: <strong>UG </strong>(haftungsbeschränkt). Das ist zugegebenermaßen ein recht umständlicher Name, aber die Betreiber einer UG (haftungsbeschränkt) sind verpflichtet, die volle <span id="more-61"></span>Bezeichnung im Namen anzugeben. Eine Mini-GmbH mit dem Namen „Hinze &amp; Kunze“ würde offiziell also „Hinze und Kunze UG (haftungsbeschränkt)“ heißen. „(haftungsbeschränkt)“ darf dabei nicht abgekürzt werden.</p>
<p class="MsoNormal">Unternehmergesellschaft, 1-Euro-GmbH und Mini-GmbH sind also dasselbe.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><strong>Wie gründe ich eine Mini-GmbH?</strong></p>
<p class="MsoNormal">Um eine Unternehmergesellschaft zu gründen, muss man einen Notar aufsuchen. Da die Unternehmergesellschaft noch eine sehr neue Rechtsform für Unternehmen ist, kann es sein, dass selbst der Notar noch etwas unsicher ist, wenn es um das Gründungsprozedere geht. Trotzdem sollte die Gründung recht schnell von statten gehen, wenn man zur Gründung das Formular „Musterprotokoll“ verwendet, welches dem Notar vorliegt. Hierbei können bis zu drei Personen (Gesellschafter) eine gemeinsame Gesellschaft gründen. Weitere Personen können später hinzugenommen werden.</p>
<p class="MsoNormal">Neben dem Formular sollte man einen Gesellschaftsvertrag mit zum Notar bringen. Dieser sollte enthalten</p>
<ul>
<li><!--[if !supportLists]--><!--[endif]-->Name der Gesellschaft</li>
<li><!--[if !supportLists]-->Benennung und Ausweise der Gesellschafter</li>
<li><!--[if !supportLists]-->Benennung und Ausweis der Geschäftsführung</li>
<li><!--[if !supportLists]-->Sitz der Gesellschaft</li>
<li><!--[if !supportLists]-->Unternehmensgegenstand</li>
<li><!--[if !supportLists]-->Höhe der Stammeinlage</li>
<li><!--[if !supportLists]-->Eine Auflistung, welcher Anteil der Stammeinlage von welchem Gesellschafter getragen wird und wie viele Anteile an der Gesellschaft er dafür bekommt.</li>
</ul>
<p class="MsoNormal">Des Weiteren fallen die folgenden Kosten an</p>
<ul>
<li><!--[if !supportLists]-->Eine Notargebühr und Anmeldungskosten von ca. 150 Euro</li>
<li><!--[if !supportLists]-->Und die Stammeinlage in Höhe von einem bis 24.999 Euro</li>
</ul>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><strong>Was hat es mit der Stammeinlage auf sich?</strong></p>
<p class="MsoNormal">Die Stammeinlage beschreibt das Gründungskapital der Gesellschaft. Es beträgt zwischen 1 und 24.999 Euro. Man kann die Stammeinlage auch zu einem späteren Zeitpunkt erhöhen, aber sobald sie 25.000 Euro überschreitet, wird die UG (haftungsbeschränkt) automatisch zu einer GmbH. Die Stammeinlage wird von den Gesellschaftern eingebracht und nach der Höhe der Stammeinlage berechnet sich deren Anteil an der Gesellschaft.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><strong>Was sind die Vorteile der Mini-GmbH gegenüber der traditionellen GmbH?</strong></p>
<p class="MsoNormal">Genau wie bei der herkömmlichen GmbH müssen die Gesellschafter der UG (haftungsbeschränkt) für die Verluste des Unternehmens nicht mit Ihrem Privatkapital haften. Bei der herkömmlichen GmbH ist es jedoch bei Gründung erforderlich, eine Stammeinlage von 25.000 Euro einzubezahlen. Wenn man dieses Geld nicht auftreiben kann, empfiehlt sich die Unternehmergesellschaft, welche man bereits mit einer Einlage von 1 Euro gründen kann.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><strong>Was sind die Vorteile der Mini-GmbH gegenüber der Limited?</strong></p>
<p class="MsoNormal">Die Limited Company (ltd.) ist eine britische Gesellschaftsform. Ein solches Unternehmen unterliegt daher auch britischem Recht und muss einen Sitz und eine Anschrift im Vereinigten Königreich von Großbritannien haben. Zwar gibt es Anbieter, welche Sitz, Postanschrift und Postweiterleitung anbieten, aber dies verursacht zusätzliche Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand, welches man sich bei einer deutschen Gesellschaft erspart.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><strong>Fazit</strong></p>
<p class="MsoNormal">Wer also schnell ein Unternehmen gründen möchte, ohne mit seinem Privatvermögen dafür zu haften und ohne viel Geld einbezahlen zu müssen, der steht mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) die geeignete Rechtsform zur Verfügung.</p>
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