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	<title>Nebenjob-Hilfe - Blog &#187; Steuern und Recht</title>
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	<description>Infos zu Nebenjobs, Minijobs, Studentenjobs und Jobs auf 400 Euro Basis</description>
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		<title>Wie stelle ich einen Minijobber ein? Gesetze und Vorschriften.</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jan 2009 09:58:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern und Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Minijob, auch bekannt als 400-Euro-Job, bietet nicht nur eine gute Möglichkeit das Einkommen in Form eines Nebenjobs ein wenig aufzubessern. Auch für Unternehmer oder Privathaushalte bietet sich hier die gute Gelegenheit, eine Aushilfskraft zu beschäftigen. Diese Aushilfskraft kann für &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/wie-stelle-ich-einen-minijobber-ein-gesetze-und-vorschriften.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein <strong><em>Minijob</em></strong>, auch bekannt als <strong><em>400-Euro-Job</em></strong>, bietet nicht nur eine gute Möglichkeit das Einkommen in Form eines Nebenjobs ein wenig aufzubessern. Auch für Unternehmer oder Privathaushalte bietet sich hier die gute Gelegenheit, eine Aushilfskraft zu beschäftigen. Diese Aushilfskraft kann für einen Verdienst von bis zu 400 Euro im Monat arbeiten. Es kann &#8211; je nach Arbeitseinsatz &#8211; aber auch <span id="more-133"></span>durchaus weniger sein.</p>
<p>Doch was mache ich, wenn ich einen geeigneten Kandidaten für meine Aushilfskraftsstelle gefunden habe? Wo melde ich ihn/sie an und was für Sozialleistungen muss ich bezahlen? Und welche Sonderregelungen gibt es für <strong><em>Minijobber</em></strong> in Privathaushalten?</p>
<p><strong>Was muss ich beim Einstellen eines Minijobbers tun?</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss man auch eine geringfügig beschäftigte Aushilfskraft bei der Sozialversicherung anmelden. Die zuständige Stelle für alle Minijobs ist die Bundesknappschaft. Diese hat zu diesem Zweck eine Minijob-Zentrale eingerichtet. Die Anmeldung kann auf deren <a href="http://www.minijob-zentrale.de" target="_self">Homepage</a> erfolgen.</p>
<p>Die Beiträge zur Sozialversicherung entfallen bei Minijobs vollständig auf den Arbeitgeber. Insgesamt werden die Beiträge jedoch höchsten 30,67 Prozent der Entlohnung des Minijobbers ausmachen.</p>
<ul>
<li>Für die Rentenversicherung entfallen dabei 15 %</li>
<li>Für die Krankenversicherung entfallen 13 %</li>
<li>Für die Pauschsteuer entfallen 2 %</li>
<li>Für Umlagen entfallen 0,67 %</li>
</ul>
<p>Die Beiträge für die Krankenversicherung entfallen, wenn der Arbeitnehmer privat versichert ist. Die Pauschsteuer entfällt, wenn per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.</p>
<p>Der Arbeitgeber ist zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet, den Minijobber darauf hinzuweisen, dass eine Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge möglich ist. Wenn der Minijobber dies in Anspruch nimmt, werden 4,9 % von seinem Verdienst abgezogen und an die Rentenkasse gezahlt.</p>
<p><strong>Welche Besonderheiten gibt es für Minijobs im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen?</strong></p>
<p><strong><em>Minijobs </em></strong>im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen sind vom Staat besonders gewünscht und werden daher auch besonders gefördert. Im Allgemeinen gelten die gleichen Bedingungen, wie bei normalen <em>Minijobs</em>, jedoch sind die Beiträge für die Sozialversicherung niedriger und belaufen sich auf maximal 14,27 %.</p>
<p>Davon entfallen</p>
<ul>
<li>5 % auf die Rentenversicherung</li>
<li>5 % auf die Krankenversicherung</li>
<li>2 % auf die Pauschsteuer</li>
<li>0,67 % auf Umlagen und</li>
<li>1,6 % auf die Unfallversicherung</li>
</ul>
<p>Bei den so genannten Lohnnebenkosten werden im haushaltsnahen Dienstleistungsbereich also Zugeständnisse gemacht. So lohnt es sich eher, Haushälter/innern, Gärtner/innen oder Handwerker/innen auf Minijobbasis zu engagieren und sich somit eine ganze Menge Arbeit im Haushalt abnehmen zu lassen!</p>
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		</item>
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		<title>Welche Arten von Minijobs bzw. Nebenjobs gibt es?</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Jan 2009 14:39:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[400-Euro-Job]]></category>
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		<description><![CDATA[Natürlich gibt es eine Vielzahl verschiedener Minijobs. Ob Haushälter, Hundesitter, Babysitter, Gärtner, Telefonist, Interviewer, Recherchehilfe, Inventurhelfer, Hausmeister – die Möglichkeiten scheinen unzählig. Jedoch gibt es nicht nur unterschiedliche Tätigkeiten, sondern auch formale Unterschiede. Allgemein kann zwischen langfristigen und saisonalen Minijobs, &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/welche-arten-von-minijobs-bzw-nebenjobs-gibt-es.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Natürlich gibt es eine Vielzahl verschiedener <strong><em>Minijobs</em></strong>. Ob Haushälter, <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/ideen-fur-nebenjobs/hundesitter-gesucht-immer-popularer.html">Hundesitter</a>, Babysitter, Gärtner, Telefonist, Interviewer, Recherchehilfe, <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/ideen-fur-nebenjobs/als-inventurhelfer-geld-hinzuverdienen.html">Inventurhelfer</a>, Hausmeister – die Möglichkeiten scheinen unzählig.</p>
<p>Jedoch gibt es nicht nur unterschiedliche Tätigkeiten, sondern auch formale Unterschiede. Allgemein kann zwischen langfristigen und saisonalen Minijobs, sowie Minijobs in Privathaushalten unterschieden werden.</p>
<p><strong>Minijobs (400-Euro-Jobs)</strong></p>
<p><em>Minijob</em> oder <em>400-Euro-Job</em> ist eine häufige Bezeichnung für eine so genannte geringfügige Beschäftigung. Ein Minijob ist dadurch gekennzeichnet, dass <span id="more-145"></span>man darin höchstens 400 Euro monatlich verdienen kann, wenn man ihn regelmäßig ausübt. Bei einem Minijob müssen zudem keine Abgaben gezahlt werden. Das bedeutet, dass der Minijobber in der Regel seinen Bruttoverdienst abzugsfrei ausbezahlt bekommen kann. Einen Minijob kann man neben dem Studium, neben dem Hauptberuf oder zur Aufbesserung des Arbeitslosengeldes ausüben.</p>
<p><strong>Minijobs in Privathaushalten</strong></p>
<p>Kochen, putzen, gärtnern oder betreuen – wer in Privathaushalten gegen Bezahlung Aufgaben übernimmt, welche normalerweise die Angehörigen dieses Haushaltes ausüben würden, der leistet damit eine haushaltsnahe Dienstleistung. Hierfür gelten Sonderregelungen. Für den Arbeitgeber, in diesem Fall der Privathaushalt, ist das Einstellen eines Minijobbers besonders günstig, da weniger Abgaben gezahlt werden müssen. Also sollte man sich ruhig nach Minijobs in Privathaushalten umsehen. Es lohnt sich! Und man befindet sich dann in familiärer Atmosphäre.</p>
<p><strong>Kurzfristige Minijobs (Saisonbeschäftigung)</strong></p>
<p>Einen weiteren Sonderfall machen <em>kurzfristige Minijobs</em> aus. Bei einem Minijob handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, wenn</p>
<ul>
<li>Maximal 2 Monate lang an fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird oder</li>
<li>An weniger als fünf Tagen in der Woche und maximal 50 Tage lang gearbeitet wird.</li>
</ul>
<p>Bei einem kurzfristigen Minijob müssen keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Es entfällt lediglich eine Pauschalsteuer, jedoch wird diese vom Arbeitgeber getragen.</p>
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		</item>
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		<title>Wann habe ich Anspruch auf Einstiegsgeld? – Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit – ALG II</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Jan 2009 09:04:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer sich als Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV selbstständig machen möchte, kann auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Fälschlicherweise wird dabei oft vom Gründungszuschuss oder Gründerzuschuss geredet, dieser ist aber den Empfängern von ALG I vorbehalten. Die Hilfestellungen, &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/wann-habe-ich-anspruch-auf-einstiegsgeld-selbststaendigkeit-aus-der-arbeitslosigkeit-alg-ii.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich <strong>als Empfänger</strong> von <strong>Arbeitslosengeld II (ALG II) </strong>bzw. <strong>Hartz IV</strong> <strong>selbstständig machen</strong> möchte, kann auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Fälschlicherweise wird dabei oft vom Gründungszuschuss oder Gründerzuschuss geredet, dieser ist aber den Empfängern von ALG I vorbehalten. Die Hilfestellungen, welche dem ALG-II-Empfänger zur Verfügung stehen, bezeichnet man als Einstiegsgeld.</p>
<p>Wir wollen klären, wann man als Begründer einer selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf<strong><em> </em></strong>Einstiegsgeld hat und was man dann eigentlich bekommt.<span id="more-125"></span></p>
<p><strong>Wer hat Anspruch auf Einstiegsgeld?</strong></p>
<p>Anspruch auf Einstiegsgeld haben Existenzgründer und Personen, welche ein geringfügig bezahltes Arbeitsverhältnis antreten. Bei einem Existenzgründer müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:</p>
<ul>
<li>Bezug von ALG II</li>
<li>Vorlage eines Unternehmenskonzeptes (Formvorlagen bekommt man beim Arbeitsamt ausgehändigt)</li>
<li>Bewertung des Unternehmenskonzeptes von einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK)</li>
</ul>
<p>Leider hat man keinen Rechtsanspruch auf den Bezug dieses Geldes. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der kommunalen ARGE. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, das Einstiegsgeld zu beantragen. Auf den meisten Arbeitsämtern findet man Mitarbeiter, welche glücklich darüber sind, wenn ein ALG-II-Empfänger den Weg aus der Arbeitslosigkeit sucht. Und bei Erfolg des Antrages erhält man zusätzliches Geld:</p>
<p><strong>Welche Leistungen sind beim Einstiegsgeld zu erwarten?</strong></p>
<p>Leider gibt es auch hier keine konkrete Regelung. Es ist eine Förderung von insgesamt bis zu 24 Monaten möglich, jedoch ist die Bezugsdauer in der Realität meist kürzer. Es ist realistisch, damit zu rechnen, in einem Zeitraum von sechs Monaten Einstiegsgeld zu beziehen.</p>
<p>Auch die Höhe der Leistung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Man bekommt jedoch weiterhin den Regelsatz des ALG II bezahlt, seinen Mietzuschuss und seine Sozialversicherungsleistungen (Krankenversicherung, Rentenvericherung). Auf diese Leistungen werden dann Einkünfte aus dem selbstständigen Einkommen <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/tipps/alg-ii-ist-nicht-genug-so-stockt-man-sein-einkommen-mit-nebentatigkeiten-auf.html" target="_self">angerechnet</a>.<br />
Zu den Leistungen kommt dann der Betrag des eigentlichen Einstiegsgeldes hinzu. Dieser kann bis zu 345 Euro betragen und ist anrechnungsfrei. Meist bekommt man aber etwas weniger. Aber auch schon 100 zusätzliche Euro im Monat können eine Hilfe bei der Gründung sein – zum Druck von Visitenkarten, zur Anschaffung von Arbeitsmaterialien und Software oder zum Leasen von Arbeitsgeräten.</p>
<p>Danach heißt es, Aufträge zu bekommen, um möglichst schnell Geld zu verdienen. <img src='http://www.nebenjob-hilfe.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen?</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jan 2009 08:03:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen? Empfänger von Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV, haben bekanntlich nicht viel Geld. Nun &#8211; man bekommt zwar die Miete bezahlt und zusätzlich landen im Monat 351 Euro auf &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/was-darf-ich-zum-arbeitslosengeld-ii-alg-ii-auch-hartz-4-hinzuverdienen.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was darf ich zum Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4) hinzuverdienen?</strong></p>
<p>Empfänger von Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich<strong> </strong>Hartz IV, haben bekanntlich nicht viel Geld. Nun &#8211; man bekommt zwar die Miete bezahlt und zusätzlich landen im Monat 351 Euro auf dem Konto. Man könnte von diesem Betrag sicherlich auch einen Monat lang leben, ohne in größere Schwierigkeiten zu geraten, aber auf Dauer wird es eben doch eng, wenn man bedenkt, dass der Mensch<span id="more-73"></span> sich auch mal neu einkleiden oder Arztrechnungen und Reparaturen bezahlen muss, und dass man ja auch mal in den Urlaub fahren will.</p>
<p class="MsoNormal">Wenn es mit der Festanstellung nicht so richtig funktioniert, so bietet sich ein Nebenjob an. Jedoch stellt sich dabei die Frage, wie viel man eigentlich zu den ALG II – Leistungen hinzuverdienen darf.</p>
<p>Grundsätzlich darf man natürlich hinzuverdienen, wie viel man möchte, jedoch wird ab einem bestimmten Betrag wieder Geld vom Arbeitsamt abgezogen.</p>
<p><strong>Hier eine Übersicht über die Zuverdienstgrenzen:</strong></p>
<p class="MsoNormal">100 Euro darf man frei hinzuverdienen.</p>
<p class="MsoNormal">Bei 101 – 799 Euro Nebenverdienst im Monat sind 20 % des Verdienstes anrechnungsfrei.</p>
<p>Bei 800 – 1200 Euro Nebenverdienst sind 10 % des Einkommens anrechnungsfrei.</p>
<p>Ab diesen Beträgen sollte man sich jedoch ernsthaft überlegen, ob man tatsächlich weiterhin Hartz 4 beziehen möchte, oder ob es sich nicht lohnt, für dieses Geld direkt arbeiten zu gehen, bzw. sich selbstständig zu machen.</p>
<p><cite></cite><a href="www.My-Hammer.de" target="_self"><cite></cite></a></p>
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		<item>
		<title>Wann habe ich Anspruch auf Gründungszuschuss? – Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit – ALG I</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jan 2009 11:41:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Selbsständigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, um ein haupt- oder nebenberufliches Einkommen zu erzielen, kann auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Als Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) kommt hier der so genannte Gründungszuschuss, oft auch als Gründerzuschuss bezeichnet, &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/wann-habe-ich-anspruch-auf-grundungszuschuss-selbststandigkeit-aus-der-arbeitslosigkeit-alg-i.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left">Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, um ein haupt- oder nebenberufliches Einkommen zu erzielen, kann auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Als Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) kommt hier der so genannte <strong><em>Gründungszuschuss</em></strong>, oft auch als <strong><em>Gründerzuschuss</em></strong> bezeichnet, zum Tragen.<br />
Doch wann genau hat man Anspruch auf den Bezug vom <em>Gründungszuschuss</em> und was beinhaltet er?</p>
<p><strong>Wer hat Anspruch auf Gründungszuschuss?</strong></p>
<p>Wer den <em>Gründungszuschuss</em> in Anspruch nehmen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllen. Diese sind:<span id="more-122"></span></p>
<ul>
<li>Arbeitslosigkeit</li>
<li>Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I)</li>
<li>Der Antragsteller muss unter 65 Jahre alt sein</li>
<li>Der Anspruch auf ALG I muss noch mindestens 90 Tage lang gelten</li>
<li>Man darf innerhalb der vorherigen 3 Monate nicht freiwillig ein bestehendes Arbeitsverhältnis gekündigt haben</li>
<li>Ein Unternehmenskonzept muss vorhanden sein</li>
<li>Das Unternehmenskonzept muss von einer fachkundigen Stelle abgesegnet werden (z.B. IHK)</li>
<li>Es muss sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln, welche formell hauptberuflich ist</li>
<li>Die Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden in der Woche umfassen</li>
</ul>
<p style="text-align: left"><strong>Was beinhaltet der Gründungszuschuss?</strong></p>
<p>Wie lange bekommt man eigentlich <em>Gründungszuschuss</em>? Und: Was bekommt man eigentlich, wenn man Gründungszuschuss erhält?</p>
<p>Die Bezugsdauer vom Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen. Die erste dauert neun Monate an und die sich anschließende zweite Phase dauert  6 Monate an.</p>
<p>In der ersten Phase bekommt man Geld in Höhe des zuletzt bewilligten ALG I und zusätzliche 300 Euro. Diese 300 Euro könnte man für eine freiwillige Sozialversicherung nutzen. Zusätzlich darf man dann selbstständig arbeiten und damit Geld verdienen.</p>
<p>Nach Ablauf der neun Monate sollte man vorweisen können, dass man von dem aus der Selbstständigkeit verdienten Einkommen leben kann. In diesem Fall erhält man sechs Monate lang weitere 300 Euro vom Arbeitsamt.</p>
<p>Danach sollte man es geschafft haben, auf eigenen Füßen zu stehen.</p>
<p>Wenn Ihr das staatliche Angebot zum <em>Gründungszuschuss </em>nutzen wollt, dann sprecht am besten mit dem Arbeitsamtsmitarbeiter Eures Vertrauens. Viel Erfolg in der Selbsständigkeit!</p>
<p>Wer ALG II bezieht und somit keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss hat, kann stattdessen das Einstiegsgeld in Anspruch nehmen.</p>
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		<title>Haushaltshilfe ist steuerlich absetzbar</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Feb 2008 18:20:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>andreas</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wussten Sie schon, dass Sie eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen können? Das geht wirklich. Sie als Arbeitgeber der Haushaltshilfe müssen dabei allerdings einige Dinge beachten. Minijobs im Privathaushalt (Haushaltshilfe), die von der Steuer absetzbar sind, setzen voraus, dass es sich um &#8230; <a href="http://www.nebenjob-hilfe.de/steuern-und-recht/haushaltshilfe-ist-steuerlich-absetzbar.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wussten Sie schon, dass Sie eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen können? Das geht wirklich. Sie als Arbeitgeber der Haushaltshilfe müssen dabei allerdings einige Dinge beachten.</p>
<p>Minijobs im Privathaushalt (Haushaltshilfe), die von der Steuer absetzbar sind, setzen voraus, dass es sich um Tätigkeiten im Haushalt  handelt, die normalerweise von Familienmitgliedern erledigt werden. Deshalb spricht man in diesem Fall auch von haushaltsnahen Dienstleistungen.<br />
<span id="more-13"></span><br />
<strong>Grundsätzliches zur Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Privathaushalt</strong></p>
<p>Es besteht keine Sozialversicherungspflicht für Sie, als Privathaushalt gegenüber der Haushaltshilfe. Jedoch sind Sie verpflichtet Pauschalbeträge zu zahlen, die allerdings nur solidarischer Natur sind.</p>
<p>Die Abgaben im einzelnen:</p>
<ul>
<li>5 % zur Krankenversicherung, sofern die Haushaltshilfe gesetzlich krankenversichert ist,</li>
<li>5 Prozent zur Rentenversicherung,</li>
<li>1,6 Prozent Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung,</li>
<li>0,1 Prozent Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und</li>
<li>gegebenenfalls 2 Prozent einheitliche Pauschsteuer</li>
</ul>
<p>Diese Pauschalbeträge liegen deutlich unter denen im gewerblichen Bereich.</p>
<p><strong>Wie und Wo melde ich meine Haushaltshilfe an? </strong></p>
<p>Ganz einfach: über <a href="http://haushaltsscheck.de">www.haushaltsscheck.de</a> erhalten Sie ein Formular zur vereinfachten An- und Abmeldung des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung. Das Formular muss dann nur noch, nachdem es durch Sie ausgefüllt wurde und von Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer (z.B. der Haushaltshilfe) unterschrieben wurde, an die Deutsche Rentenversicherung geschickt werden (Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale, 45115 Essen).</p>
<p>Die Minijob-Zentrale berechnet dann für Sie die abzuführenden Beiträge, die Sie dann jeweils halbjährlich per Lastschrift an die Minijob-Zentrale zu überweisen haben. Beitragsnachweise, wie man Sie aus dem gewerblichen Bereich kennt, müssen nicht vorgelegt werden.</p>
<p><strong>Das können Sie bei einer Haushalthilfe steuerlich absetzen<br />
</strong></p>
<p>Generell gilt: bei haushaltsnahen Dienstleistungen, wie Kinderbetreuung, Gartenarbeit, Wohnungsreinigung, können Sie als Privathaushalt 10 Prozent der im Laufe eines Jahres entstandenen Kosten von Ihrer Steuerschuld absetzen. Achtung: jedoch sind absolut nur 510 EUR pro Jahr steuerlich absetzbar.</p>
<p><strong>Wo finde ich eine Haushaltshilfe?</strong></p>
<p>Schauen Sie doch einfach mal auf www.my-hammer.de oder www.Minidienste.de vorbei. Minidienste ist eine Plattform im Netz für private und haushaltsnahe Dienstleistungen. Sie können ganz bequem und kostenlos Ihr Gesuch einstellen oder gezielt nach Haushaltshilfen suchen. <strong>Ein Liste von Haushaltshilfen finden Sie auch <a title="haushalt, pflege, betreuung" href="http://www.my-hammer.de/db/Haushalt-Betreuung-Pflege/-/de/" target="_blank">hier</a>.</strong></p>
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